Martins key.matiq-Blog
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Digitale Sicherheit im Alter
Geschrieben: 27.09.2026
Stichwörter: Bedienbarkeit, Sicherheit, Sicherheit mit Bedienbarkeit
Digitale Sicherheit und Alter: Können diese überhaupt zusammenkommen? Martin, beim Schreiben dieses Artikels selbst schon 72, sagt: Ja, aber es fordert schon. Nicht nur die Alten selbst und ihr Umfeld, sondern auch ganz andere Akteure.
Was macht die Digitalwelt für alte Menschen so schwer?
- Die Digitalwelt ist immer noch im raschen Wandel begriffen. Älteren Menschen fällt es aber tendenziell schwer, sich ständig umzugewöhnen und mit der Zeit zu gehen. Einige schaffen es bis ins hohe Alter, aber ganz viele werden mit den Jahren im technischen Feld immer konservativer, im Extremfall bis hin zur Fortschrittsfeindlichkeit, lange vor jeglicher Demenz, das gilt sogar für manche der frühen Pionier*innen, die die heutige Digitalwelt1 erst möglich gemacht haben. Wir sollten also konstatieren: Menschen sind diesbezüglich sehr unterschiedlich.
- Es gibt auch viele Menschen, die nie besonders technikaffin gewesen sind. Die tun sich natürlich mit neuen Entwicklungen doppelt schwer.
- Schließlich haben wir mit steigender Lebenserwartung auch ein immer größeres Risiko, zum Lebensende hin dement zu werden. Oft wird es nicht gleich entdeckt und selbst wenn es bemerkt wird, so gibt es dann doch immer wieder Überraschungen, wenn irgendetwas (z. B. das Geldabheben am Geldautomaten) nicht mehr geht.2
- Es ist ja sinnvoll, dass die Schreibmaschine aus den Büros verschwindet, dass an den Wänden keine Regale voller Ordner mehr stehen, dass die Archive nur noch digital sind, dass Anträge übers Internet gestellt werden können. Aber der Umgang mit den Zugangsdaten, die sicherstellen sollen, dass nur Befugte den Zugang zu den Daten bekommen, ist risikoreich: Wie wird sichergestellt, dass die Befugten diesen Zugang auch sicher nicht verlieren?3
- Die Digitalisierung schafft Möglichkeiten zur Entbürokratisierung. Aber wenn die Digitalisierung zum Digitalzwang wird, bleiben ältere Menschen leicht auf der Strecke. Aus deren Sicht wirkt die Digitalbürokratie dann sogar schlimmer als die frühere papierbasierte Amtstubenbürokratie.4
-
Manche digitale Lösungen sind zwar einfach für jüngere Menschen, aber
problematisch für Ältere, weil sie zu komplex sind, zu schnelles
Reaktionsvermögen voraussetzen oder die Merkfähigkeit
überfordern.5 Ein Telefon oder einen
Aufzug können Menschen auch noch bedienen, wenn sie schon leicht dement
sind, die Karte an der Supermarktkasse ans Terminal halten geht auch,
unterschreiben (für die einmalige Zahlung für weniger als 50 Euro)
auch, aber eine PIN-Eingabe geht oft schon nicht
mehr.6 Und eine Unterschrift unter ein
Mehrfachmandat ist tückenhaft und
gefährlich.7
Und was für das Geldabheben und das bargeldlose Bezahlen gilt, gilt für die meisten Apps auf dem Smartphone oder PC und Dienste im Internet meist umsomehr. Wenn sie nicht von kompetenten Vertrauenspersonen geprüft und für brauchbar befunden wurden, sollten Ältere besser die Finger davon lassen.
Warum auf die Schwierigkeiten der Alten Rücksicht genommen werden muss:
- Es ist zunächst ein Frage des Anstands.
- Es ist der erste und wichtigste Artikel unserer Verfassung, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.8
- Last and least: Auch die Jüngeren haben meist selbst gute Chancen, eines Tages in die Lage der heute Alten zu kommen.
Akteur*innen und Akteure
Wer sollte sich um dieses Thema kümmern?
- Zu allererst die alternde Person selbst, bevor sie es nicht mehr kann. Sie sollte, soweit sie dazu in der Lage ist, ihre Angelegenheiten frühzeitig genug ordnen.
- Verwandte und Freund*innen, die als zukünftige Vorsorgebevollmächtige und/oder Erb*innen in Betracht kommen: Sie sollten sich nicht scheuen, das Thema rechtzeitig anzusprechen und Hilfe anzubieten.
- Vorsorgebevollmächtigte: Sie müssen die bürokratischen Bürden schultern, das Geld und Sachen, aber auch das digitale Eigentum im Interesse des*der Betroffenen verwalten. Um Schaden für diese*n, aber auch für die Erb*innen abzuwenden.
- Erb*innen: Sie müssen neben Geld und Sachen auch das digitale Erbe antreten. Natürlich soll das Erbe sie auch für vorangegangene Unterstützungsleistung entschädigen. Erben sie darüber hinaus, sollten sie dies aber als Verpflichtung verstehen, diese Werte so einsetzen, wie es der*die Verstorbene gutgeheißen hätte.
Aber es gibt auch Institutionen, die sich kümmern sollten:
- Staatliche Akteure: Kommunale Verwaltungen, Gerichte und Parlamente haben die Aufgabe, ein würdevolles Altern sicherzustellen. Sie müssen diesbezügliche Regeln befolgen, überwachen und, wenn nötig, auch neue aufstellen.
- Vereine, Verbände, Parteien: Vereine müssen Rücksicht auf ihre älteren Mitglieder nehmen. Verbände, die Interessen Älterer vertreten, müssen die Digitallandschaft in den Blick nehmen, Barrierefreiheit verlangen und, wo digitale Dienste nicht angepasst werden können, analoge Alternativen fordern. Das gilt auch für alle Parteien, die nur einen Funken sozialen Anspruchs erheben.
- Unternehmen, an denen ältere Menschen nicht vorbei kommen (Banken, Einzelhandel, Energie- und Wasserversorger, Telefongesellschaften) müssen zu ihren digitalen Portalen auch analoge Alternativen anbieten. Sprachassistenten reichen derzeit9 nicht! Und vor allem: Die Versorgung der Älteren muss sichergestellt werden!
- Unternehmen, die digitale Dienste anbieten, die gerade auch für ältere Menschen nützlich sein können, sollten sich genau mit diesem Thema befassen: Was können wir tun, wie Barrierefreiheit verwirklichen? (Natürlich stellen wir, die matiq UG, uns genau diese Frage auch selbst.)
Was sollte erreicht werden?
- Digitale Teilhabe möglichst vieler alter Menschen. Und möglichst lange. Aber freiwillig!
- Zur guten Betreuung, Versorgung und Pflege von Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, gehört auch, dass die von ihnen in Anspruch genommenen digitalen Dienste sauber übernommen oder aber gekündigt werden.
- Nach dem Ableben geht es um die Übergabe von materiellem und immateriellem Eigentum an die Erb*innen im Sinne des*der Verstorbenen. Für diesen Zweck muss natürlich zuvor das Eigentum möglichst erhalten bleiben. Auch hierfür müssen Daten und digitale Zugänge entweder erhalten und übergeben oder aber gelöscht bzw. gekündigt werden.
Digitale Teilhabe, möglichst lange und freiwillig!
Dazu gehört auch:
- Analoge Unterstützung für die Teilhabe für alle, die digitale Zugänge nicht nutzen können oder wollen!
- Digitale Sicherheit auch für alte Menschen!
Die digitale Teilhabe kann nur freiwillig genannt werden, wenn alternative analoge Zugänge geöffnet werden. Die digitale Sicherheit ist unbedingt erforderlich für die digitale Teilhabe.
Umgekehrt profitert auch die analoge Unterstützung von digitaler Teilhabe und digitaler Sicherheit. Denn oft basieren analoge Zugänge auf digitalen Zugängen, die durch menschliche Vermittlung dem*der Betroffenen zugänglich gemacht werden.
Gute Betreuung, Versorgung und Pflege
Am besten ist, wenn die Betroffenen sich rechtzeitig um diese Fragen kümmern. Ansonsten sind Verwandte und Freund*innen gefragt, die Betroffenen darauf aufmerksam zu machen.
Ist die rechtzeitige Vorsorge (Erteilung einer Vorsorgevollmacht) nicht geschehen, so kann eine "Anregung zur Einrichtung einer Betreuung" an das zuständige Amtsgericht gesandt werden. Das geht auch, wenn der*die Betroffene eine Untersuchung ablehnt aber offensichtlich bereits dement ist.10
Das digitale Eigentum (Geräte, Daten, Zugänge zu digitalen Diensten) sollte von dem*der Bevollmächtigten oder der Betreuer*in übernommen werden. Daten und Zugänge, die nicht mehr (auch nicht mehr durch spätere Erb*innen) gebraucht werden, sollten gelöscht werden, nicht mehr benötigte Geräte sicher entsorgt11 werden.
Mögliche Probleme / Mögliche Lösungen
Übersicht
Für die gesellschaftliche Teilhabe alter Menschen sehe ich bezüglich digitaler Sicherheit folgende Probleme:
- Alte Menschen können selbst sehr viel tun, um noch lange fit zu bleiben. Das sollten wir uns für uns selbst vornehmen und auch alle Älteren in unserer Verwandschaft und im Freundeskreis dazu ermuntern.
- Es gibt immer weniger Bankfilialen, an deren Schaltern man auch nur mit Karte, Unterschrift und Ausweis (oder weil man bekannt ist) Geld abheben kann. Das Abheben von Geld am Automaten wird aber für leicht Demente zum Problem. Ohne Bargeld ist aber die gesellschaftliche Teilhabe stark eingeschränkt.
- Die Abschaffung von Telefonzellen verlangt von alten Menschen, wenn sie noch mobil sein wollen, auch mit dem Smartphone umgehen zu können.
- Zugänge zu digitalen Diensten erfordern ein Passwortmanagement. Damit sind leicht demente Menschen schnell überfordert.
Für die Vorsorge sehe ich an Problemen:
- Die wirksame Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann Menschen überfordern: Entweder von der Kompetenz her oder (wenn z. B. eine Notar*in beauftragt wird) finanziell.
- Das Gleiche gilt für ein Testament.
- Für die Übergabe von Daten und Zugängen zu digitalen Diensten an Bevollmächtigte, Betreuer*innen oder Erb*innen befürchte ich, dass sich damit die Betroffenen kaum rechtzeitig beschäftigt haben.
Selbst auf die geistige Fitness achten!
- Da helfen schon "Die 5L – Um geistig lange fit zu bleiben" (Laufen, Lieben und Lachen, Lernen und Leben).
- Von Memory bis Schach und Sudoku: Das Gehirn kann trainert werden, wie ein Muskel und damit länger funktionsfähig gehalten werden.
Akteure: Die alten Menschen selbst und ihre Umgebung
Abhebung von Bargeld in Bankfilialen
Viele Bankfilialen haben Tresorräume abgeschafft, und Bargeld gibt es nur noch über den Automaten. Die Bedienung der Geldautomaten kann aber bereits für leicht demente Personen sehr problematisch werden, wie bereits erwähnt.2
Manche Banken ermöglichen, zum Schalter zu gehen, die EC-Karte und den Personalausweis vorzuzeigen und eine Abhebung zu veranlassen. Diese wird dann über eine besondere Karte ohne PIN durchgeführt, durch die Kundin selbst.
Problem: Selbst bei Banken, die diese Möglichkeit anbieten, wissen dies die Mitarbeiter*innen der Hotline nicht. Andere Banken bieten eine solche Möglichkeit erst gar nicht an.
Lösung des Problems: Alle Banken müssten gesetzlich verpflichtet werden, eine PIN-freie Nutzung der EC-Karte für Abhebungen in ihren Filialen zu ermöglichen.
Abhebung von Bargeld über andere geeignete Stellen
Leider werden die Filialen immer mehr ausgedünnt, so dass nur noch Geldautomaten übrig bleiben. Und selbst deren Standorte werden immer mehr ausgedünnt.
Aber auch hier gilt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Natürlich könnten die Banken z. B. mit Supermarktketten Verträge schließen, dass sie für Menschen mit leichter Demenz, die in der Nähe ihren Wohnort haben, in beschränktem Umfang Bargeldauszahlungen bei Vorweisen von EC-Karte und Personalausweis ermöglichen, insbesondere, wenn sie den Angestellten des Geschäfts bekannt12 sind. Man (Banken, Geschäfte) müsste es nur wollen, und dieser Wille könnte mit deutlichem Druck von Regierung und/oder Gesetzgeber befördert werden.
Smartphone und andere digitale Werkzeuge
Wir brauchen gute und günstige digitale Werkzeuge. Auf der Geräteebene ist da schon viel passiert: Große Smartphones, gute Brillen, alles prima.
Ansonsten braucht es gar nicht sooo viele Apps für die digitale Teilhabe. Web-Apps sind gegenüber installierten Apps zu bevorzugen, da sie (wie bei key.matiq) weder Backups noch Updates benötigen
- Mit einem Browser kann man bereits alle Web-Apps erreichen.
- Ein E-Mail-Konto hält jegliche Kommunikation aufrecht. SMSen reichen aber manchmal auch und sind bei neueren Smartphones als "RCS" sogar Ende-zu-Ende verschlüsselt. Videochats mit den Enkelkindern sind natürlich eine tolle Sache.
- Es ist Geschmackssache, ob ein Kalender besser digital oder analog geführt wird.
Passwortmanagement
Für alle digitalen Zugänge braucht es aber auch brauchbare Passwortmanager, wie wir versuchen, mit key.matiq einen zu schaffen:
- Um mit einem Hauptpasswort lauter verschiedene Einzelpasswörter, die allesamt stark und zufällig generiert sind, zu verwalten.
- Der Passwortmanager muss sicher und einfach zu bedienen sein.
- Er darf nicht teuer sein. Die meisten Menschen müssen sich im Alter mit Ausgaben etwas zurückhalten. (Also er darf eher 10 Euro im Jahr als 10 Euro im Monat kosten.)
- Er sollte teamfähig sein, denn die digitalen Zugänge eines alten Menschen müssen irgendwann an eine Betreuer*in oder an die Erb*innen übergeben werden. D. h. es muss da einen Notfallkoffer geben, auf den die Zielpersonen Zugriff haben und in dem Notfallkoffer muss automatisch das Hauptpasswort mit aktualisiert werden, wenn es verändert wird.
- Es sollte einfach sein, Ordnung in dem Passwortmanager zu halten, aber es sollte auch einfach sein, etwas zu suchen, falls es mal mit der Ordnung nicht ganz so geklappt hat.
- Es sollte für eine Erb*in oder für eine Betreuer*in auch möglich sein, zumindest an die ganzen Begleitdaten für die Internetzugänge zu kommen, falls das mit Notfallkoffer schief gegangen ist. Damit die Erb*in oder Betreuer*in neue Passwörter setzen kann oder wenigstens die Zugänge abschalten kann.
- Der Passwortmanager sollte eine Software-as-a-Service sein, die auch selbsttätig Datensicherungen vornimmt und keine Updates benötigt. (Denn auf diese zu achten überfordert ältere Menschen häufig.)
- Der Passwortmanager sollte nicht zu teuer sein. Teamfähigkeit kostet, muss aber nicht 10 oder 20 Euro pro Box und Monat kosten, sondern eher solche Summen im Jahr.
Auf das alles haben wir bei key.matiq geachtet, eben weil wir immer auch die Probleme älterer Menschen mit im Blick hatten.
Vorsorge
Man besteht immer noch locker den Demenz-Test bei der Ärzt*in, ist aber schon in die Jahre gekommen und möchte es den Personen, die einem später vielleicht helfen wollen, nicht so schwer machen. Oder man besteht den Test nicht mehr so locker, es wird vielleicht sogar schon eine leichte Demenz festgestellt. Dann wird es höchte Zeit!
-
Testament (Das Folgende sind hier nur Hinweise und Verweise auf die
gesetzlichen Regelungen, ohne jegliche Gewähr. Ich mache hier
keine Rechtsberatung!):
Ein Testament kann man bei einer Notar*in machen, aber auch, bei Beachtung einiger Regeln, selbst niederschreiben und der Erb*in bzw. den Erb*innen übergeben oder zugänglich machen. Man kann das Testament auch beim Nachlassgericht hinterlegen. (Falls das Gericht nicht gerade abbrennt, wird das Testament dann automatisch im Todesfall gefunden.)
Zu den Kosten: Beim notariellen Testament können die Kosten erheblich sein, insbesondere, wenn man viel vererbt, aber das Vermögen fest angelegt ist. Denn die Notariatsbebühr hängt vom Erbvolumen ab. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht kostet auch etwas (aber meist viel weniger). Wenn dann im Todesfall das Testament eröffnet wird, kostet jedes beim Nachlassgericht hinterlegte und auch jedes noch abgegebene (es besteht eine Verpflichtung, ein aufgefundenes Testament dem Nachlassgericht zu übergeben), extra. (Auch wenn mehrere Schriftstücke identischen Inhalts übergeben wurden.) Z. B. kostete das je Dokument in Bayern (im Jahr 2018) etwa 100 €. Man sollte also das Testament nicht gerade wöchentlich ändern, um die Kosten für die Erb*innen erträglich zu halten.
Bei einem selbstgeschriebenen Testament muss man unbedingt auf die Einhaltung der gesetzlichen Regeln achten, wie sie im BGB vorgegeben sind: Siehe BGB "§2247 Eigenhändiges Testament", bei einem gemeinsamen Testament von Ehegatt*innen siehe auch BGB "Titel 8 Gemeinschaftliches Testament". Und man muss auch selbst auf die Auffindbarkeit im Todesfall achten. -
Vorsorgevollmacht (Auch hier nur Hinweise und Verweise, keine
Rechtsberatung!):
Auch eine Vorsorgevollmacht kostet bei der Notar*in Geld. Aber möglicherweise ist sie deutlich günstiger als ein Testament zu haben, denn die Gebühren richten sich nach dem Aktiv-Vermögen, und dazu sollte nur das Vermögen zählen, das für Vollmacht relevant ist. (Ich habe jedenfalls vor Jahren mal die Erfahrung gemacht, dass die Vorsorgevollmacht einen kleinen Bruchteil des notariellen Testaments kostete.)
Erkundigen Sie sich also vorher nach den Kosten. Sollten sie erträglich sein, empfiehle ich, sicherheitshalber die notarielle Variante zu wählen. Ansonsten geben die Verbraucherzentralen gute Hinweise und ein Online-Tool, um die Vollmacht zu erstellen. Und sie können die erstellte Urkunde zu vergleichsweise geringen Kosten bei einer Betreungsbehörde "öffentlich beglaubigen" lassen. Damit kann dann niemand mehr später anzweifeln, dass die Unterschrift unter dem Dokument von Ihnen stammt. (Im Unterschied zur notariellen Beurkundung wird aber das Dokument nicht inhaltlich geprüft.) -
Digitale Vererbung: Rein juristisch wird diese über das Testament geregelt.
Rein praktisch müssen die Erb*innen aber auch an die Passwörter und anderen
digitalen Geheimnisse heran kommen. Das erreichen Sie z. B. mit key.matiq
über einen "Notfallkoffer".13
Im Todesfall kommt dann die Erb*in nach einer von Ihnen einstellbaren Karenzzeit an ihr Hauptkennwort heran. Während der Karenzzeit könnten Sie noch einen missbräuchlichen Siegelbruch stoppen.
(Das Verfahren sollten man einfach mal vorher ausprobiert haben, um zu überprüfen, ob man auch alles richtig vorbereitet hat.) - Digitale Vorsorge: Auch eine Betreuer*in oder eine vorsorgebevollmächtigte Person sollte an Ihre digitalen Geheimnisse kommen, um alles regeln zu können. Auch das können Sie über einen Notfallkoffer sicherstellen.
- Digitale Übergabe von physikalischen Schlüsseln: Für die Vererbung oder zur Vorsorge sollten Sie auch sicherstellen, dass die Personen, die Sie dafür vorsehen, in die Wohnung oder das Haus kommen, dass sie alle Schlüssel finden.14
Fazit
Digitale Sicherheit im Alter fordert verschiedene Akteure, nicht nur (aber auch) die Alten selbst. Das Umfeld ist natürlich auch gefordert. Banken dürfen sich keinen schlanken Fuß machen, Politiker*innen müssen das regulieren und Verbände müssen denen, wenn nötig, dafür auf die Füße treten. Und wir selbst (die matiq UG) fassen uns auch immer wieder an die eigene Nase.
1)
Ich kann zu dem Thema aus eigener Erfahrung berichten:
Ich arbeitete in den 80er und 90er Jahren als Software-Entwickler in einem
jungen aufstrebenden Unternehmen, das sich bereits commerziell mit künstlicher
Intelligenz (zur Auswertung von EKGs) beschäftigte, in Deutschland einen
Unix-Computer auf den Markt brachte, ein Local Area Network implementierte und
damit schon mit den größten Computerfirmen der Welt in Konkurrenz stand, bis
es von einer aufgekauft und weiterverkauft, dann zerschlagen und restverwertet
wurde und das Know How für anderen aufgesogen wurde.
In dieser Firma lernte ich viele junge begeisterte Software-Entwickler*innen
kennen, von denen ich einige viele Jahre später wieder traf.
Auffällig war, dass manche bis ins hohe Alter fit blieben und sich auch mit
neuen Entwicklungen15 befassten, begeistert
die neuen Methoden evaluierten, manches auch wieder fallen ließen, aber
insgesamt mit der Zeit gingen.
Andere empfanden diese Entwicklungen jedoch als Zumutung, entwerteten diese
doch auch einiges, was sie bisher gelernt hatten. Und ich war erstaunt,
manche ehemalige Kolleg*innen, nun als geradezu fortschrittsfeindlich
wahrzunehmen.
Ich muss gestehen, dass auch mir es mit dem Älterwerden immer etwas schwerer
fiel, Dinge, die ich noch nicht kannte, neu zu erlernen. Aber ich machte auch
eine andere Entdeckung: Mit dem Altern hat man auch die Chance, sich etwas
besser zu organisieren, die Erfahrungen zu nutzen, bevor man sich allzu
leichtfertig für oder gegen etwas entscheidet. Man trifft dann doch eher
fundiertere Entscheidungen als früher. Das macht dann schon viel von dem
Langsamerwerden wett.
2)
Die PIN auf einem Zettel im Portmonainaie gemeinsam mit der EC-Karte zu haben,
sollte eigentlich ein No-Go sein. Aber selbst dann: Einmal vertippt, bis
die Karte gesperrt ist, dann eine neue Karte beantragt und eine neue PIN
bekommen, dann die neue Karte mit der alten PIN benutzt, dann wieder probiert
und nochmal, und schon wieder gesperrt. Und den neuen PIN-Zettel schon
weggeschmissen. Und das Spielchen beginn von Neuem, und die Oma bekommt die
neue Karte und den neuen PIN-Brief und sie kommt mit dem Aufrubbeln oder
Folie abziehen nicht zurecht ... Und wieder von Neuem ... ohne reelle Chance
auf Erfolg.
Diesen Fall habe ich bei der befreundeten Person tatsächlich erlebt. Und
jetzt habe ich auch ein paar Stunden darauf verwandt, herauszubekommen,
ob beispielsweise irgendeine Bank in der Nähe vielleicht eine barrierefreie
Möglichkeit, Geld abzuheben, für leicht demente Personen anbietet,
Bei sechs größeren Banken, die zu Fuß oder über den öffentlichen Nahverkehr
erreichbar sind, habe ich im Januar 2026 versucht, Berater*inner oder
Pressesprecher*innen an einem Werktag zu den Öffnungszeiten zu erreichen.
Bei manchen waren keine Ansprechpartner*innen erreichbar oder die im Internet
angegebene Telefonnummer war ungültig oder die Telefonzentrale fand die
Durchwahl der Pressestelle nicht heraus und sagte, ich solle mich doch an die
Muttergesellschaft wenden. Oder ich erreichte zwar jemand über die
Kundenhotline, aber die Ansprechpartner*in war mit meinem Anliegen überfragt.
Das war leider auch bei meiner eigenen Hausbank so.
Mit einer Ausnahme: Bei der Sparkasse hob eine freundliche Dame ab,
erzählte mir, dass sie selbst das Problem kenne, als sie vor einigen Jahren
ihre Mutter betreute. Da gab es die Möglickeit, eine Karte für eine
Einmalabhebung am Schalter erstellen zu lassen. Dafür musste man nur den
Betrag angeben, sich legitimieren (mit Karte oder Ausweis), unterschreiben
und konnte dann damit zum Geldautomaten gehen, und mit dieser Karte das
Geld abheben. Aber inzwischen ginge dieses Verfahren leider nicht mehr. Sie
wüsste auch von keiner anderen Bank, die noch eine Lösung für das Problem
anbiete.
Dann habe ich dann noch eine andere Bank gefunden, bei der es
zumindest in den größeren Filialen (die noch Tresorräume haben) möglich ist,
am Schalter mit EC-Karte und Personalausweis, aber ohne PIN Geld abzuheben.
Bei den kleineren Filialen geht aber das Geldabheben nur über den
Geldautomaten und die Schalterangestellten würden zwar helfen, aber die PIN
müsse die betroffene Person dann auf jeden Fall selber wissen.
Schließlich mal meine eigene EC-Karte kaputt, d. h. eigentlich nur der
Chip. Und siehe da: In der Filiale meiner Hausbank war es überhaupt kein
Problem, nur mit EC-Karte, Personalausweis und Unterschrift (so wie es früher
auch bei der Sparkasse ging, s. o.) am Schalter eine Karte zu bekommen, mit
der ich (zeitlich befristet auf 15 Minuten) am Geldautomaten das beantragte
Bargeld ohne PIN abholen konnte. Was mir vorher bei der Hotline allerdings
niemand sagen konnte.
Also es geht doch: Man muss es nur wollen. Und wissen. Und wo es technisch
doch nicht geht: es möglich machen!
3)
Um den Zugang nicht zu verlieren, müssen all die Passwörter stark und
und unterschiedlich sein und sicher gespeichert. Und im Notfall (z. B. wenn
der*die Betroffene sich an das Hauptkennwort nicht mehr erinnern kann), muss
die Person für die eine Vorsorgevollmacht getroffen wurde, das Hauptkennwort
herausbekommen können und zwar in deren neuester Fassung.
Siehe den Blog-Artikel "Passwortsicherheit".
4)
Der Verein Digitalcourage e. V. fordert in einer Petition, ein Recht auf
Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
Siehe: Digitalcourage e. V. "Digitalzwang"
Diese Forderung ist stärker, als dieses Recht nur für Menschen zu fordern, die
mit der digitalen Welt nicht (oder nicht mehr) zurecht kommen können.
(Letzteres Recht müsste eigentlich bereits auf Grund des Art. 1 GG, der die
Unantastbarkeit der Menschenwürde
feststellt,8 gelten und sollte auch über das
Bundesverfassungsgericht durchsetzbar sein.)
Mit der Forderung von Digitalcourage wird das gleiche Recht auch für Menschen
gefordert, denen lediglich die Ambition fehlt, sich digitale Kompetenzen zu
erwerben. Für diese Menschen könnte man zwar argumentieren, dass sie ein Recht
auf freie Persönlichkeitsentfaltung haben, aber hier würde das
Bundesverfassungsgericht wohl eine Abwägung treffen gegenüber den Interessen
der Gesellschaft hinsichtlich effizienter Verwaltung.
Ich denke, dass auch bei dieser Abwägung in Gewicht fallen würde, dass wir
auf Grund der bereits nötigen Anstrengungen, für die alten Menschen
die Teilnahme über analoge Zugänge zu ermöglichen, die Zumutung an die
Gesellschaft nicht allzu hoch wäre, diese Zugänge auch Menschen zu gewähren,
die die digitale Welt (insgesamt oder in Teilen) nur nicht wollen.
Aber Recht haben und Recht sind zweierlei. Und deshalb wäre ein Erfolg der
Petition schon gut.
5)
Bei Beispiel der PIN für die EC-Karte haben wir es schon gesehen: Man darf
die einfachste Möglichkeit (die PIN auf einem Zettel im Portemonnaie
dabei haben) nicht anwenden, weil sie total unsicher ist. Das Wechseln der
PIN ist erforderlich, falls sie versehentlich offengelegt wurde. (Fehler
sind aber im Alter recht leicht möglich.) Nach einem Wechsel ist das Risiko
der Falscheingabe hoch. Nach drei Falscheingaben ist aber die Karte gesperrt.
Der einzige Rettungsanker ist dann der PUK. Aber wenn der alter Mensch ihn
selbst anwendet (anstatt, dass eine Vertrauensperson ihn bekommen hat, um
im Notfall zu helfen), ist er damit leicht überfordert, weil er im Stress ist,
und solange herumprobiert, bis der PUK auch gesperrt wurde.
Das ganze PIN/PUK-Verfahren ist also nicht für alte Menschen gemacht, sondern
für junge. Deshalb muss es ein modifiziertes oder alternatives Verfahren
geben, um alten Menschen den Zugang zum Bargeld, der ja für die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben nötig ist, so lange wie möglich zu erhalten.
6)
Typischerweise verlangen Zahlungsterminals nicht jedesmal eine PIN oder
Unterschrift, sondern erst, wenn ein man eine bestimmte Anzahl oder Summe
von Abbuchungen auf diesem Weg überschritten hat. Also wird man irgendwann
schon wieder die PIN oder Unterschrift benötigen. (Wenn die PIN oder
Unterschrift gar nicht mehr benötigt wird, kann es aber sein, dass man
(möglicherweise, ohne es zu merken) bereits ein
Mehrfachmandat7 ausgestellt hat.
Die PIN-Eingabe ist aber an der Kasse im Supermarkt für alte Menschen
ein Risiko: Man kann beobachtet werden und die Eingabe hinterlässt auf dem
Terminal Wärmespuren, aus denen sich mit einer
Wärmebildkamera die PIN rekonstruieren lässt.
Wird dann noch die Karte entwendet, kann das Konto abgeräumt werden,
wenn der*die Betroffene die Karte nicht sofort sperrt, weil sie vielleicht
denkt, er*sie hätte die Karte nur verlegt und sei ja sicher, weil es ja noch
die PIN als Hindernis gäbe.
7) Siehe Verbraucherzentrale Niedersachsen "Über 50 Euro zahlen ohne PIN und Unterschrift? Das steckt hinter dem Mehrfachmandat".
8)
Siehe: Wikipedia "Menschenwürde" und
Wikipedia "Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland".
Siehe auch hinsichtlich aktueller Debatten in 2025 um die
Verfassungsrichter*innenwahl:
Wikipedia "Frauke Brosius-Gersdorf".
Kirchliche Autor*innen betonen oft, dass "Würde kein Konjunktiv" sei.
Siehe z. B. Michael Kinnen in "Kirche im SR". Diese Aussage ist zwar richtig,
aber die Aussage dass die Menschenwürde ein "Indikativ" sei, ist sicher
diskutabel: Eher ist sie als Imperativ zu
verstehen.16
M. E. nach lässt sich aus der Forderung nach Unverletztlichkeit der
Menschenwürde im Zusammenhang mit dem Thema dieses Artikels ableiten:
- Gesellschaftliche Teilhabe sollte (d. h. muss, soweit möglich) für alle Menschen möglich gemacht werden. D. h. auch für Kinder und Alte. Damit ist jeglicher Digital-Zwang abzulehnen.
-
Die Ablehnung des Digital-Zwangs beinhaltet auch:
- Keinen Zwang, sich PINs für EC-Karten merken zu müssen,
- Keinen Zwang, für das Deutschlandticket oder für eine Bahncard auf dem Handy eine App installieren zu müssen,
- Keinen Zwang überhaupt ein Handy besitzen zu müssen
- Digitale Gewalt gegen Menschen (also Belästigung, Herabwürdigung, Diskriminierung oder soziale Isolation im Internet oder mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel) sind mit Respekt der Menschenwürde unvereinbar. Die Forderung, seine*ihre Feind*innen zu lieben ist zwar wohl etwas zu hoch gegriffen, aber Hass und auch grenzenlose Verachtung sind schlicht inakzeptabel.
-
Zum Respekt vor der Menschenwürde gehört auch der Respekt vor der
Privatsphäre nicht nur im analogen Bereich (wie bei der Unverletzlichkeit
der Wohnung, dem Postgeheimnis, dem Recht, sich nicht selbst oder
Nahestehende belasten zu müssen, den Verschwiegenheitspflichten von
Anwält*innen, Ärzt*innen, Banken und katholischen Priestern), sondern auch
im digitalen Bereich. Zumindest darf gezwungen werden, eigene persönliche
digitale Geheimnisse (oder die von nahestehenden Personen) preiszugeben.
Bei anderen digitalen Geheimnissen (z. B. Firmendaten) könnte es schon
Ausnahmen geben, aber diese müssen genauso restriktiv gehandhabt werden,
wie es im analogen Bereich der Fall wäre.
Bei Daten, die die digitale Identität betreffen (also Passwörter, digitale Schlüssel), ist ein ausreichend höherer Schutz erforderlich als im analogen Bereich, um abzuwehren, das sonst diese Daten sehr leicht missbraucht werden können und ein solcher Missbrauch weit größeren Schaden für den*die Betroffenen bedeuten würde. (Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass die Risiken für die digitale Identität höher sind, als vergleichbare Risiken in der früheren analogen Welt.)
9) Heute17 jedenfalls sind digitale Sprachassistenten, die die Hotlines vieler Unternehmen bevölkern, noch eine einzige Zumutung. Ein Mensch mittleren Alters mag sich dagegen zur Wehr setzen können, für Ältere ist es erforderlich, dass jede automatische Ansage recht bald die Option anbietet, einen natürlichen Menschen als Ansprechpartner*in zu bekommen.
10)
Diese Anregung ist auch möglich, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht besteht,
aber die betroffene Person eine Untersuchung in Hinblick auf die Demenz
verweigert und deshalb die Vorsorgevollmacht noch nicht ausgeübt werden kann.
Das Problem ist: Wird eine Betreuung eingerichtet, ist die Vorsorgevollmacht
weg. Solange sich der*die Betroffene querstellt und es keine Untersuchung
gibt, kann die Vollmacht aber auch nicht ausgeübt werden.
Der Trick ist nun: Man regt das Betreuungsverfahren an, schreibt aber dem
Amtsgericht, dass man selbst bereit wäre die Vollmacht auszuüben, falls die
Voraussetzung für die Betreuung gegeben wäre. Also man bittet das Gericht,
die Untersuchung in Hinblick auf die Demenz durchzuführen und, falls diese
erwartungsgemäß ausfällt, das Betreuungsverfahren wegen der vorliegenden
Vorsorgevollmacht dann einzustellen, aber im Einstellungsbschluss
festzuhalten, dass die Demenz festgestellt wurde.
Nach dem Einstellungsbeschluss hat man das Untersuchungsergebnis schwarz auf
weiß und kann die Vollmacht ausüben.
11)
Bei verschlüsselten Platten hilft es, ein sicheres zufälliges Kennwort (mind.
128 Bit Entropie) zu generieren, die Platte auf dieses Kennwort hin
umzuschlüsseln und dann das Kennwort nirgendwo sonst zu speichern. Dann kann
man es vergessen und die Platte ist unentschlüsselbar.
Entsprechend kann man auch durch Wechsel auf ein starkes, anschließend zu
vergessendes Kennwort sämtliche persönlichen Inhalte auf einem Smartphone
"löschen".
Bei nicht-verschlüsselten Platten hilft unter Windows das Programm "SDelete"
unter Linux (Ubuntu) das Paket "secure-delete" (mit den Tools "srm" und
"sfill"), unter MacOS "diskutil" mit der Option "secureErase".
Um ganz sicher zu gehen, kann man anschließend auch noch zur physikalischen
Zerstörung der Platten (oder Platinen) mit Bohrmaschine und Hammer schreiten,
bevor man sie in die Altgerätesammlung gibt.
12)
Das Kennenlernen und Wissen um die Hilfsbedürftigkeit könnte z. B. auch durch
die Hausärzt*in vermittelt werden, wenn diese dem Geschäft bestätigt, dass
hier ein Fall leichter Demenz vorliegt und Unterstützung benötigt wird.
Nötig wäre eben, dass sich staatlicherseits um die rechtliche Absicherung
gekümmert wird, und dass sich niemand, der*die benötigt wird, entziehen kann.
13)
Das geht, indem Sie ein Geheimnis mit der allgemeine Vorlage "Notfallkoffer
(Hauptkennwort)" erstellen, mit den Optionen "Mit Weitergabe",
"Versiegelt", "Automatische Übertragung" und "Übertragene Geheimnisse beim
Löschen erhalten".
Im einfachsten Fall geben Sie im Inhalt den Namen Ihrer Box, dann "Teil 1
von 1" (bereits vorbelegt), dann Ihr Hauptkennwort (als Ganzes ein. Sie
müssen dann noch einen Verteiler einrichten, für den Sie die key.matiq-Box
Ihrer Erb*in auswählen.
Falls Ihre Erb*in noch keine key.matiq-Box hat, so können Sie vorher mit ihr
zusammen eine erstellen und Sie können, falls Sie das wollen auch die
Kosten für diese Box übernehmen, siehe
Handbuch > Tutorials > Bezahlen > Transfer
14)
Versehen Sie alle Schlüsselbünde (zur besseren Identifizierung) mit
nummerierten Anhängern und erstellen eine Liste dieser Schlüsselbünde mit den
Nummern und wo man die Bünde findet und welche Schlüssel an diesen Bünden
sind, und wofür die Schlüssel benötigt werden.
Für die Schlüsselbünde sollte man dann mit einem Tabellenverarbeitungsprogramm
eine Tabelle anlegen, in der Nummer, Zweck, Beschreibung, Aufbewahrungsort und
die Namen der Schlüssel dieses Bundes eingetragen sind.
Eine zweite Tabelle beschreibt die Schlüssel (bzw. Schlösser) um die es geht:
Schlüssel- bzw. Schlossname, Zweck, Beschreibung bzw. Maße des Schlüssels,
Bundnummer(n)
Eine dritte Tabelle beschreibt Zahlencodes: Name, Zweck, Wo finde ich den Code
(z. B. "key.matiq-Box: Geheimnisse > peter > Zahlenschlösser > Koffer")
Das Dokument sollte später für die Zielpersonen lesbar sein, also in einem
Standard-Format (PDF, CSV oder ASCII-Text oder UTF-8-Text) sein.
Sie brauchen das Dokument nicht direkt in Ihrer key.matiq-Box abspeichern
(dafür könnte es zu groß sein), aber Sie können es mit einem "Verschlüsseler"
verschlüsseln und der Zielperson z. B. per E-Mail zukommen lassen.
Erstellen Sie als "Verschlüsseler" einfach ein Geheimnis mit der allgemeine
Vorlage "Verschlüsseler für beliebige Dateien".
Den Verschlüsseler übertragen sie wie den Notfallkoffer versiegelt. Dann kommt
die Erb*in oder Vorsorgebevollmächtigte ebenfalls im Ernstfall nach der von
Ihnen eingestellten Karenzzeit an den Verschlüsseler heran und kann die
verschlüsselte Schlüsselliste entschlüsseln. Und sie kann dann
alle physikalischen Schlüssel finden und zuordnen.
Halten Sie die Schlüsselliste aktuell und senden Sie der Zielperson
ggf. eine aktualisierte Version der verschlüsselten Schlüsselliste.
15) Es gab einen Trend, mehr auf objektorientierte Programmierung zu achten (um Spaghetti-Code zu vermeiden). Schon 1994 schrieb die "Gang of Four" das Buch "Design Patterns", mit dem Elemente wiederverwendbarer objektorientierter Software vorgestellt wurde. Die Methodik des "Extreme Programming" wurde entwickelt, das "Agile Manifest" geschrieben. Parallel dazu entwickelte Yukihiro Matsumoto die Programmiersprache Ruby, deren Ziel war, es den Entwickler*innen leicht zu machen, Software zu entwickeln. Nach der Jahrtausendwende brachte dann David Heinemeier Hansson das Framework "Ruby on Rails" zur Welt, und ermöglichte Entwickler*innen somit von Web-Apps all diese Neuentwicklungen zu nutzen und damit den Trend zu Software-as-a-Service zu verstärken.
16) Ich sehe mich in dieser Meinung gestützt durch den Kommentar von Arnd Pollmann im Deutschlandfunk ("Ist die Würde antastbar oder nicht").
17) Im Jahr 2026, dem Zeitpunkt der letzten Komplettüberprüfung dieses Artikels.


