Versiegelung
Wenn man Geheimnisse jemandem nur präventiv mitteilen möchte, die Empfänger*in diese jetzt noch gar nicht wissen muss, dann kann man dies versiegelt tun.
Wenn der Notfall eintritt, setzt die Empfänger*in bei dem Geheimnis einfach den Haken bei "Siegel brechen" und setzt damit einen Prozess in Gang: Die Sender*in wird benachrichtigt und kann innerhalb einer von ihr zuvor bestimmten Karenzzeit (zwischen einem Tag und einem Jahr) den Siegelbruch entweder sofort akzeptieren oder zurückweisen oder weiter abwarten.
Feature
Haken Sie in "Features" unter der Rubrik "Übertragung von Geheimnissen" das Feature "Versiegelung übertragener Geheimnisse" an und speichern Sie ab.
Versiegeltes Geheimnis erstellen und übertragen
Erstellen Sie das Geheimnis "Versiegelt" mit Weitergabe und als versiegelt:
Als Inhalt nehmen Sie z. B.:
Und als Verteiler:
Schließlich übertragen Sie es, indem Sie im Tab "Inhalt"
die Schaltfläche "Speichern und übertragen" anklicken.
Empfang des versiegelten Geheimnisses
Warten Sie die geplante Übertragungszeit (und einige Sekunden mehr) ab und prüfen dann den Inhalt des Posteingangs:
Schauen Sie sich das empfangene Geheimnis an. Klicken Sie dazu im Baum-Bereich auf das Geheimnis. Alternativ können Sie auch im Objekt-Bereich von "Posteingang" auf "Versiegelt" doppelklicken.
Sie sehen, dass sie inhaltlich nichts vom Geheimnis sehen. Es gibt nur den Reiter "Allgemein". Ein paar Daten sehen Sie immerhin: Den Namen, die Objektgröße, den Update-Status.
Update
Ändern Sie das ursprüngliche Geheimnis "Versiegelt" (im Ordner "Geheimnisse"), indem Sie das Kennwort "supergeheim" auf "hypergeheim" abändern. Übertragen Sie es neu ("Speichern und übertragen"), warten Sie die Übertragung ab, und schauen Sie sich den Update-Status erneut an:
Siegelbruch
Wir schauen, was passiert, wenn wir den Siegelbruch versuchen. Dazu "bearbeiten" wir das empfangene versiegelte Geheimnis:
und speichern ab. Als Ergebnis sehen Sie, dass der Siegelbruch nach Ablauf der Karenzzeit vorgemerkt ist:
Entscheidung der Sender*in
Als Sende*in werden Sie über den anstehenden Siegelbruch informiert. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, auch per E-Mail, in jedem Fall aber durch Fett-Schrift des versiegelten Geheimnisses und der darüber liegenden Ordner im Baum-Bereich:
Wenn Sie sich das Geheimnis ansehen wollen, werden Sie mit einer notwendigen Entscheidung konfrontiert:
Die Möglichkeit des Abbruchs soll Missbräuchen vorbeugen. Mit der Zustimmung können Sie die Versiegelung allein für die Antragsteller*in(nen) aufheben. Wollen Sie die Karenzzeit abwarten, werden Sie nicht weiter zu einer Entscheidung genötigt, können diese aber noch nachträglich durch Bearbeiten des Objekts treffen. Nach Ablauf der Karenzzeit wird die Versiegelung für das empfangene Objekt aufgehoben, sollten Sie bis dahin den Siegelbruch nicht gestoppt haben.
Karenzzeit abwarten
Wählen Sie die mittlere Option ("Ich möchte die Karenzzeit abwarten"). Jetzt wird das Geheimnis im Baum nicht mehr fett angezeigt, und Sie können das Geheimnis normal anschauen und bearbeiten, ohne dass Ihnen eine weitere Entscheidung über den Siegelbruch aufgenötigt wird.
Aber Sie können jederzeit diese Entscheidung ändern, indem Sie das Geheimnis bearbeiten und dabei den Tab "Allgemein" wählen.
Siegelbruch abbrechen
Wählen Sie jetzt die Option "Den Siegelbruchprozess abbrechen". Das empfangene Geheimnis (im Posteingang) wird im Baum jetzt fett dargestellt, solange Sie es sich nicht anschauen. Klicken Sie darauf, und Sie sehen darin die Nachricht "Der Antrag, das Siegel zu brechen, wurde zurückgewiesen."
Siegelbruch erlauben
Beantragen Sie den Siegelbruch erneut (Bearbeiten des empfangenen Geheimnisses), und erlauben Sie ihn dieses Mal (Bearbeiten des gesendeten Geheimnisses). Nun schauen Sie sich das empfangene Geheimnis an. Und siehe da: Sie erhalten die Nachricht "Das Siegel wurde gebrochen" im Tab "Allgemein" und auch die Tabs "Inhalt" und "Struktur" sind jetzt vorhanden:
Ändern des Geheimnisses
Als Empfänger*in haben Sie jetzt eine unversiegelte Kopie des Original-Geheimnisses. Ändern Sie Letzteres, so wird "Versiegelt" erneut versandt, kommt aber bei Ihnen im Posteingang als "Versiegelt 1" an, während "Versiegelt" im gleichen Ordner unberührt bleibt: "Versiegelt" bleibt offen (unversiegelt), während "Versiegelt 1" wieder versiegelt ist, aber dafür das aktualisierte Geheimnis enthält.
Um an den Inhalt von "Versiegelt 1" zu kommen, müssten Sie als Empfänger*in erneut den Siegelbruchprozess einleiten.