Konto

Das Konto-Objekt ist die Benutzerschnittstelle zu allen Bezahlfunktionen.

Über die Bearbeitung des Kontos kann

  • das Speicherkontingent verändert werden,
  • die Rechnungsadresse eingegeben werden,
  • neues Guthaben bestellt werden,
  • die vorzeitige Aktivierung es Guthabens verlangt werden,
  • eine Bestellung widerrufen werden,
  • Bankdaten für Rückzahlungen eingegeben werden,
  • Guthaben an andere Container übertragen werden,
  • eine Kostenübernahme für andere Container eingerichtet werden.

Über die Anzeige-Ansicht des Kontos kann

  • der Guthabenstand abgefragt werden,
  • die Abrechnung für den Verbrauch kontrolliert werden,
  • berechnet werden, wie lange das Guthaben reicht,
  • auf getätigte Bestellungen zugegriffen werden (Anzeige, Download),
  • auf Rechnungen zugegriffen werden (Download-Funktion).

Nur wenn die Kosten für den Container mit dem angeforderten Speicherkontingent durch Rabatte, Kostenübernahmen und/oder eigenes Guthaben gedeckt sind, kann der Benutzer auf seine Objekte voll zugreifen.

Bestand des Containers bei mangelnder Kostendeckung

Bei mangelnder Deckung wird der Zugriff eingeschränkt auf:

  • Anzeigen und Bearbeiten des Konto-Objekts,
  • Anzeigen der Ordner,
  • Löschen von Objekten.

Der Container bleibt bei mangelnder Kostendeckung noch jeweils einen Monat bestehen für je drei Monate, die der Container mit Kostendeckung zuvor bestanden hatte (dabei zählen nachträglich bezahlte Zeiten mit).

Ist diese Zeit abgelaufen, wird der Container gelöscht.

Nachträglich bezahlte Zeiten

Wird Guthaben für einen Container eingezahlt, für den keine Kostendeckung bestand, so wird dieses ab dem Zeitpunkt der mangelnden Kostendeckung verrechnet.

Abrechnung der Kosten

Jedesmal, wenn eine Abrechnungsperiode ausgelaufen ist, wird der Zeitraum der neuen nach folgenden Kriterien bestimmt:

  • Sie ist immer tagesgenau, wobei als Uhrzeit Mitternacht in der Weltzeit gilt.
  • Sie soll möglichst bis zum Ende des Monats reichen.
  • Wenn ein Rabatt vor Ende des Monats ausläuft, wird die Abrechnungsperiode bis zum Auslauftermin gekürzt.
  • Wenn eigenes Guthaben und fremde Kostenübernahmen nicht ausreichen, für diese Zeit die Kosten zu decken, wird die Abrechnungsperiode auf entsprechend weniger Tage eingekürzt.
  • Wenn die Kosten nicht einmal für einen Tag gedeckt werden können, gilt die Kostendeckung als mangelhaft.

Für diese Abrechnungsperiode werden die Kosten in folgender Priorität gedeckt durch:

  • Einen Rabatt, soweit gewährt,
  • fremde Kostenübernahmen bis zum jeweiligen Limit (ist die Abrechnungsperiode kürzer als ein Monat, wird das Limit anteilig berechnet),
  • eigenes Gratisguthaben,
  • eigenes Bezahlguthaben.

Vorschau (Forecast)

In der Anzeige-Ansicht des Kontos wird abgeschätzt, wie lange die Kostendeckung des Containers gewährleistet ist.

Dafür werden gewährte Rabatte, Kostenübernahmen, Guthaben der Kosten übernehmenden Container und eigenes Guthaben herangezogen.

Bei den Kostenübernahmen werden eigene als Ausgang und fremde, soweit dort Guthaben dahinter steht, als Eingang gewertet. Für fremde Kostenübernahmen wird für die optimistische Schätzung das Fortbestehen angenommen und für die pessimistische die Aufkündigung zum Ende der bestehenden Abrechnungsperiode.

Wird für den Container ein widerruflicher Rabatt gewährt (das sind alle Rabatte mit Ausnahme des Probenutzungsrabatts), so ist die optimistische Annahme, dass der Rabatt unbegrenzt weiter gewährt wird, und die pessimistische Annahme, dass er zum Ende der momentanen Abrechnungsperiode widerrufen wird.

Steuerrechtliche Aspekte

Wenn Guthaben von einem Container zu einem anderen übertragen wird und beide unterschiedlichen Umsatzsteuerregeln unterliegen (unterschiedlicher Kundentyp: Unternehmer*innen/Verbraucher*innen oder unterschiedliches Land und damit verschiedener Dienstleistungsort und damit auch anderes Land als Empfänger*innen der Umsatzsteuer), wird für die Übertragung das gewünschte Guthaben zunächst virtuell ausgezahlt und bei der Empfänger*in sogleich virtuell wieder eingezahlt. Bei der Auszahlung entsprechende Mehrwertsteuer ggf. hinzugefügt und bei der Einzahlung zur Berechnung des empfangenen Nettoguthaben abgezogen, jeweils entsprechend den Steuerregeln für den abgebenden und den annehmenden Container.

Ein solcher Transfer bewirkt die Ausstellung entsprechneder Rechnungen. Für diese Gesamtprozedur wird dem abgebenden Container zusätzlich ein Entgelt von einem Cent (netto) berechnet.

Umzug, Änderung des Kundentyps, Übergabe des Containers

Wenn der Umzug die Grenze eines EU-Landes überschreitet, oder der Kund*innentyp geändert wird, so ändern sich die Umsatzsteuerregeln. Um diese korrekt zu behandeln, wird wie bei einer Guthabenübertragung verfahren, nur dass das Guthaben vor Änderung der Regeln virtuell ausgezahlt werden und nach der Änderung sogleich beim selben Container wieder eingezahlt wird.

Bei der Übergabe eines Containers an eine neuen Eigentümer*in werden ebenfalls Rechnungen erstellt, damit der abgebender und übernehmender Eigentümer die entsprechenden Belege über das Restguthaben erhalten. Solange sich dabei Kund*innentyp und Land nicht ändern, entfällt dabei das Übertragungsentgelt von einem Cent.

Änderung des Mehrwertsteuersatzes

Hier wird ebenfalls vor der Änderung das Guthaben virtuell ausgezahlt und danach wieder eingezahlt. Auf das Übertragungsentgelt wird verzichtet.

Unterliegt der Container dem Reverse Charging (selbständige Abführung der Umsatzsteuer als Einfuhrsteuer und gleichzeitiger Anmeldung als Vorabzug), erhält die Eigentümer*in damit einfach eine Korrektur-Rechnung für das Reverse Charging.

Anderenfalls ist die Übertragung so zu verstehen, dass das Bruttoguthaben unverändert bleibt auf die Aufteilung in Nettoguthaben und Mehrwertsteuer (entsprechend der Änderung des Mehrwertsteuersatzes) geändert wird. Auch hier dient Unternehmer*innen die Rechnung als Beleg für die entsprechende Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung.