Allgemeine Geschäftsbedingungen
und gesetzliche Hinweise

für den Dienst "key.matiq" unter https://key.matiq.com
Version 4.0.0, freigegeben am 04.06.2023, um 00:00 Uhr UTC

matiq UG (haftungsbeschränkt)
Herzogstandweg 21
D-82431 Kochel am See
Telefon: + 49 – (0) – 8851 – 923154
E-Mail: info.1@matiq.com

Geschäftsführung: Dittmar Krall, Martin Schöttler

Registergericht AG München, HRB 177411.

USt.-ID: DE263523170.

§ 1 Widerrufsrecht für Verbraucher

Gem. § 13 BGB ist eine Verbraucher*in jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst­stän­di­gen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verbrauchern steht nachfolgendes Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (matiq UG (haf­tungs­be­schränkt), Herzogstandweg 21, D-82431 Kochel am See, Telefon + 49 – (0) – 8851 – 923154; info.1@matiq.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-​Wi­der­rufs­for­mu­lar verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zu­rück­zu­zah­len, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ur­sprüng­li­chen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 2 Definitionen

  1. Container: Unter „Containern“ werden sowohl „Boxen“ als auch „Gruppen-Container“ verstanden. Erstere dienen im Wesentlichen der Aufbewahrung individueller Geheimnisse, letztere der Zusammenarbeit im Team.
  2. Kund*innentyp: „Verbraucher*in“ oder „Unternehmer*in“.
    Verbraucher*in: Gem. § 13 BGB ist eine Verbraucher*in jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst­stän­di­gen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    Unternehmer*in: Gem. § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Aus­übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Dienstleistungsort: Das Land, in dem eine Verbraucher*in ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. eine Unternehmer*in ihren Firmensitz hat.
  4. Prepaid-Guthaben: Vom Dienstleister akzeptierte Vorauszahlung der Kund*innen für die Freischaltung eines Containers bei festgelegtem Dienstleistungsort.
  5. Aktiviertes Guthaben: Prepaid-Guthaben, das für die Freischaltung des Containers, aber auch für Über­tra­gung an andere Container, in Anspruch genommen werden kann.
  6. Blockiertes Guthaben: Eingezahltes Prepaid-Guthaben, dessen Bestellung entweder noch widerrufbar ist, oder bereits widerrufen wurde.
  7. Freischaltung eines Containers: Der Dienstleister ermöglicht die Nutzung des Containers durch die Kund*in im Rahmen der festgelegten Container-Größe. Dafür wird ein der Größe entsprechender Betrag (ggf. nach Abzug von Rabatten) unwiderruflich vom Guthaben abgebucht. Die Freischaltung erfolgt in der Regel jeweils bis zum Ende des laufenden Monats, kann aber verkürzt werden, wenn nicht genügend Guthaben vorhanden ist, oder während des Monats die Frist für einen Rabatt ausläuft. (Der Preis für eine verkürzte Periode wird proportional reduziert, wobei jeder angefangene Tag voll zählt.)
  8. Container-Größe: Die Größe beschreibt die Menge an Daten, die abgelegt werden können. Die Größe der bereits abgelegten Daten ergibt sich aus einer serialisierten Form der Daten, bzw. deren Länge in Bytes. Details siehe § 8 („Container-Größe“).
  9. Support: Das Kundendienst-Team des Dienstleisters.

§ 3 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma matiq UG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden: Dienstleister - bei Bestellungen über deren Website im Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucher*innen im Sinne von § 13 BGB und Unternehmer*innen im Sinne von § 14 BGB.

(2) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und der Kund*in gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch die Kund*in gül­ti­gen Fassung. Die AGB des Dienstleisters haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen der Kund*in. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Dienstleisters nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Kund*in die Lieferung an die Kund*in vorbehaltlos ausführt.

§ 4 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Bei Durchlaufen des Bestellvorgangs kann die Kund*in jederzeit Korrekturen an der Bestellung vornehmen, zuletzt auf der Be­stell­über­sicht unter „Bestätigungen“. Über den Button „Zurück“ kann die Kund*in im Bestellvorgang einen Schritt zurückgehen.

(2) Mit Absendung einer Bestellung durch die Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“ der Be­stell­über­sicht unter „Bestätigungen“ nimmt die Kund*in verbindlich das Angebot des Dienstleisters gemäß diesen Vereinbarungen im Sinne des § 145 BGB an, und ein Vertrag zwischen der Kund*in und dem Dienstleister kommt damit zustande. Der Eingang und der Inhalt der Bestellung der Kund*in werden durch den Dienstleister nach Durchlaufen der Bestellung bestätigt. Die Kund*in erhält nach Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung, welche die Kund*in herunterzuladen und abzuspeichern hat.

(3) Der Dienstleister hat das Recht, den Vertrag zu stornieren, sofern die Kund*in die Auf­trags­be­stä­ti­gung nicht innerhalb einer Stunde herunterlädt und den Download dem Dienstleister gegenüber bestätigt.

(4) Vertragssprache ist deutsch. Der Dienstleister speichert nicht den voll­stän­di­gen Vertragstext nach Vertragsschluss und macht diesen der Kund*in auch nicht vollständig zugänglich. Im Rahmen der Kaufabwicklung erhält die Kund*in aber eine Beschreibung der Bestellung mit den Bestelldaten und dem Vertragsinhalt, den AGB und der Widerrufsbelehrung zum Herunterladen.

§ 5 Pflichten des Dienstleisters

(1) Der Dienstleister hat Kund*innen, sofern ein aktives Guthabenkonto mit positivem Saldo besteht, Zugang zu deren Containern im Rahmen des Dienstes zu gewähren.

(2) Lässt der Dienstleister die Erstellung eines Containers zu, so hat er für drei Monate für die Mindestgröße den Zugang kostenlos zu gewähren. Danach kann er den Zugang einschränken, um eine Weiternutzung nur noch gegen Zahlung zu erlauben.

(3) Ist diese Zeit abgelaufen oder wird der Container später wegen Guthabenerschöpfung gesperrt, so ist der Container für eine weitere Frist zu erhalten, innerhalb derer Guthaben nachbestellt und der Container wieder aktiviert werden kann. Für je drei Monate, die der Container bis zur Sperrung bestanden hat, beträgt diese Frist einen zusätzlichen Monat, maximal aber nur ein Jahr.

(4) Der Dienstleister hat die Eigenschaften des Dienstes für die einzelnen Container in der gewählten Größe im Wesentlichen aufrechtzuerhalten. Allerdings kann er, falls es zur Abwehr von Missbräuchen erforderlich sein sollte, neben der Größenbeschränkung auch andere Beschränkungen (z. B. in Anspruch genommene CPU-Zeit) einführen, die sich allerdings in der Regel bei normaler Benutzung nicht auswirken dürfen.

(5) Der Dienstleister ist verpflichtet, soweit es die Einnahmen aus dem Dienst erlauben:

  • Die Daten der Kund*innen gegen Ausspähung, unberechtigte Veränderung und Verlust zu sichern,
  • den Dienst langfristig aufrechtzuerhalten,
  • die Verfügbarkeit bei zumindest 99 % zu halten, und
  • die Performance auf einem akzeptablen Niveau zu halten.

(6) Für heruntergeladene Dateien mit Daten der Kund*in, die für einen späteren Upload vorgesehen sind (Backup, Export oder einzeln verschlüsselte Dateien) gilt: Das Format dieser Dateien wird wenigstens für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Download für den Upload akzeptiert. (Der Dienstleister ist bemüht, diese Kompatibilität sogar zehn Jahre zu erhalten, gibt aber dafür im Fehlerfall nur drei Jahre die Garantie, den Fehler unverzüglich und auf eigene Kosten zu beheben.)

§ 6 Verhaltenspflichten der Kund*in

(1) Der key.matiq-Dienst soll der Freiheit seiner Nutzer*innen, private Daten auch geheim zu halten, und damit auch der Demokratie dienen. Er soll nicht dazu dienen, Demokratie und Menschenrechte anzugreifen. Deshalb darf eine Benutzer*in die Container nur für Zwecke verwenden, die in Deutschland legal sind (soweit und solange in Deutschland nicht illegitim Freiheitsrechte beschnitten werden).

(2) Der Dienstleister achtet das Recht seiner Kund*innen, auch ins Unreine zu denken. Die private Speicherung solcher Gedanken ist daher in Ordnung, auch wenn es sich um abwegige Ideen handeln sollte. Auch private Bilder sind allein Sache der Benutzer*in, solange damit nicht (wie das z. B. bei Kinderpornographie der Fall wäre) die Rechte anderer Menschen missachtet werden. Doch bei potenziell anstößigen Inhalten (z. B. legale Pornographie oder abfällige Äu­ße­run­gen über Religionen) ist darauf zu achten, dass diese nur verschlüsselt abgespeichert werden, um die Mitarbeiter*innen des Dienstleisters damit auch nicht zufällig zu belästigen.

(3) Die Kund*in darf nicht gezielt den key.matiq-Betrieb stören, andere Nutzer*innen auszuspähen oder zu behindern versuchen oder ihnen eine Kontaktaufnahme aufdrängen.

(4) Der Kund*in beachtet die Regeln für die Umsatzversteuerung in ihrem Land und entsprechende Hinweise in den Rechnungen für Prepaid-Guthaben und den §§ § 12 („Übertragung von Prepaid-Guthaben und Sponsoring“) und § 13 („Änderung der Umsatzbesteuerung“). Sie beachtet auch den Hinweis in den Rechnungen, dass Änderungen von Kund*innentyp oder Land in der Regel vor dem Termin, wenn danach aber zumindest zeitnah in die angegebene Rechnungsadresse zu übertragen sind (über Bearbeitung des Kontos, Reiter "Rechnungsadresse").

(5) Die Kund*in beantwortet Fragen zutreffend zur Altersangabe und zur Mitwirkung und Zustimmung von Erziehungsberechtigten bei der Registrierung einer Box, Änderung einer Rechnungsadresse oder Erstellung eines Tickets.

(6) Der Kund*in hat die Pflicht, bei Bestellungen die Auftragsbestätigung gemäß Aufforderung zu laden und zu speichern.

(7) Gravierende Verstöße gegen die in den Absätzen (1) bis (5) benannten Pflichten berechtigen den Dienstleister, die Dienstleistung gegenüber der Kund*in (in der Regel bei Verfall des noch bestehenden Guthabens) einzustellen und den Container zu löschen. Eine Auszahlung des Restguthabens ist in diesem Fall nur möglich, wenn es den durch die Kund*in verursachten Schaden und Aufwand deutlich übersteigt.

(8) Ein gravierender Verstoß gegen die Pflichten nach den Absätzen (4) und (5) setzt in der Regel Vorsatz, mindenstens aber grobe Fahrlässigkeit voraus.

(9) Bei einem Verstoß gegen die Pflicht nach Absatz (5) gilt dieser als geheilt, falls die Zustimmung der Träger*in(nen) elterlicher Verantwortung nachträglich erfolgt oder die damals minderjährige Kund*in inzwischen die Altersgrenze erreicht hat, um die wirksame Zustimmung zur Datenverarbeitung selbstständig geben zu können. In diesem Fall kann mit dem Verstoß keine Sanktion nach Absatz (7) mehr begründet werden.

§ 7 Mitwirkungspflicht der Kund*in bei technischen Pannen

(1) Die Kund*in hat über das Kontaktformular oder die im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten den Dienstleister aufmerksam zu machen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, wenn

  • eine Bestellbestätigung oder Bestätigung des Widerrufs nicht zum Download angeboten werden,
  • eine Einzahlung nicht registriert wird,
  • eine erforderliche Rückzahlung nicht erfolgt, oder
  • wenn die Dienstleistung nicht in erforderlichem Umfang und genügender Qualität bereitgestellt wird.

(2) Sollte der Kund*in eine Verletzlichkeit der key.matiq-Software gegen Angriffe auffallen, so hat sie davon zunächst den Dienstleister vertraulich zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen, bevor sie die Öffentlichkeit informiert oder gar Details für die Angriffsmöglichkeit allgemein bekannt gibt.

§ 8 Container-Größe

(1) Die Container-Größe entspricht der maximalen Menge an Daten, die in einem Container abgelegt werden können. Die Menge wird durch eine spezielle Größenberechnung ermittelt.

(2) Die Logik der Größenberechnung kann bereits innerhalb der kostenfreien Erprobungszeit durch Anschalten eines entsprechenden Features erfahren werden.

(3) Die Größe wird zunächst für jedes Objekt berechnet (zu den Objekten zählen auch Ordner). Für die Gesamtgröße der Daten eines Containers werden die Größen der einzelnen Objekte aufsummiert und dazu noch die Größe der allgemeinen Container-Daten addiert.

(4) Im Einzelnen werden jeweils die Daten in eine XML-Zeichenkette serialisiert. Die Länge dieser Zeichenkette in Bytes ergibt dann die Größe.

(5) Der Dienstleister kann zur Einführung neuer Features die Serialisierungslogik verändern, hat aber da­rauf zu achten, dass bisherige unveränderte Daten nur unwesentliche Grö­ßen­ver­än­de­run­gen zeigen. Er hat die Kunden von der geänderten Größenberechnung zu unterrichten.

(6) Als unwesentlich werden geänderte Größenberechnungen angesehen, wenn durch sie sich die Belegungsgröße jedes Containers nur um maximal zwei Prozent erhöht und auch durch mehrere Än­de­run­gen der Berechnungslogik in Folge insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres die Größe sich nicht um mehr als zwei Prozent erhöht.

(7) Ist die Zwei-Prozent-Grenze nicht einzuhalten, so kann der Dienstleister die betroffenen Container-Besitzer*innen durch andere Maßnahmen (z. B. Gratisgutschriften) entschädigen.

(8) Bei Verbesserungen der Sicherheit kann die Entschädigung (statt individuell nach Abs. (7)) auch kollektiv wie folgt erfolgen: Die Speicherkontingente entsprechend der Preisliste werden zumindest so erhöht, dass jeweils im Durchschnitt aller Container mit gleichem Preis der erforderliche höhere Speicherbedarf kompensiert wird. Die zugehörige Berechnung wird dann unter "Aktuelles > Wichtige Meldung" in transparenter Weise mitgeteilt. Sie wird danach dort noch wenigstens ein Jahr auffindbar sein.

§ 9 Verlust des Container-Zugangs

(1) Bei einem Verlust des Zugangs zum oder der Kontrolle über den Container, sei es durch Usurpation oder verlorene Zugangsdaten, kann sich der Eigentümer an den Dienstleister wenden, um seinen Zugang, die Kontrolle oder seine Daten soweit wie möglich wieder zu erhalten, oder auch um den Container ungesehen sperren oder (unter Verzicht auf ein evtl. Restguthaben) löschen zu lassen.

(2) Beiden Vertragspartner*innen ist bewusst, dass dieses Verfahren nicht nur Risiken des Datenverlusts mindert, sondern auch ein neues Risiko gebiert: Eine Angreifer*in könnte sich gegenüber dem Dienstleister als Besitzer des Containers ausgeben, um unberechtigt die Kontrolle da­rüber zu gelangen. Aus diesem Grund gelten die folgenden Sicherheitsrichtlinien.

(3) Hatte die Kund*in das Hauptkennwort bei anderen Containern hinterlegt, so vermittelt der Dienstleister nur die Anforderung der Rückgabe bzw. die Zusammensetzung rückgegebener Fragmente. Die Entscheidung über die Rückgabe selbst liegt dabei allein bei den von der Kund*in selbst ausgewählten Hinterlegungsstellen.

(4) Hatte die Kund*in das Hauptkennwort nicht hinterlegt, so ist es nicht mehr mög­lich, dieses bei Verlust wiederzuerlangen. Auch der Zugriff auf verschlüsselte Geheimnisse ist dann nicht mehr möglich. Der Zugang zu unverschlüsselten Daten kann jedoch prinzipiell wieder hergestellt werden.

(5) Wenn der Support selbst als Hinterlegungsstelle in Anspruch genommen wurde, oder er in anderer Weise von der Antragsteller*in gebeten wird, ihr Zugriff auf den Container zu geben oder den Container zu lö­schen, wird der Dienstleister eine strenge Identitäts- und Berechtigungsprüfung vornehmen und dokumentieren. Er kann die Kosten für diesen Aufwand der Antragsteller*in aufbürden (siehe Abs. 9).

(6) Zur Berechtigungsprüfung kann die Einsichtnahme in unverschlüsselte Teile des Containers gehören. Diese wird nur wenn nötig vorgenommen. Die beteiligten Mitarbeiter*innen des Dienstleisters bekommen in keinem Fall verschlüsselte Daten oder das Hauptkennwort (auch nicht in Teilen) zu Gesicht.

(7) Die Dokumentation der Identitäts- und Berechtigungsprüfung wird vom Dienstleister ein Jahr lang verschlüsselt aufbewahrt. Die Kund*in hat nur innerhalb dieser Frist Anspruch darauf, dass eine Reklamation der Entscheidung angenommen wird.

(8) Der Dienstleister informiert die Container-Besitzer*in von wichtigen Ereignissen per E-Mail. So auch über den Antrag, die Kontrolle über den Container zu erhalten. Hat die Kund*in jedoch keine E-Mail-Adresse angegeben, so ist sie selbst dafür verantwortlich, regelmäßig den Container aufzusuchen, um entsprechende Benachrichtigungen dort zu erhalten.

(9) Das oben genannte Verfahren, wird über „Tickets“ gesteuert. Die Kund*in, die die Kontrolle über den Container wiedererlangen möchte, erstellt dazu ein Ticket über das „Support“-Menü, welches der Dienstleister grundsätzlich unentgeltlich bearbeitet. Sollte sich herausstellen, dass die Bearbeitung des Tickets nur kostenpflichtig möglich ist, wird der Dienstleister der Kund*in ein entsprechendes faires Angebot unterbreiten, dass die Kund*in dann annehmen oder auch ablehnen kann.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten

https://key.matiq.com

dargestellt wurden.

(2) Der Dienstleister erbringt seine Leistungen aus diesen Vereinbarungen gegen Bezahlung per Über­wei­sung (Vorkasse).

(3) Der Dienstleister stellt der Kund*in für die bestellte Dienstleistung eine Rechnung aus, welche die Kund*in über ihr Kundenkonto abrufen und ausdrucken kann.

§ 11 Bezahlung des Dienstes per Prepaid-Guthaben

(1) Die Freischaltung eines Containers wird über ein Prepaid-Guthaben vergütet. Dazu wird jeweils von einem Stichtag bis zum Tag vor dem nächsten Stichtag der Preis für diesen Zeitraum anteilig aus dem Monatspreis berechnet. Die Berechnung ist tagesgenau (angefangene Tage zählen als ganze Tage). Stichtage sind in der Regel die Ersten jedes Monats und außerdem Tage an denen ein Rabatt ausläuft (insbesondere der drei Monate währende Rabatt für einen neu erstellten Container).

(2) Bei der Aufstockung der Größe des Containers wird als Preis die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Preis (jeweils taggenau anteilig für den Rest des Monats) angesetzt.

(3) Von diesem Preis wird zunächst ein eventueller Rabatt abgezogen, der Rest nach Mög­lich­keit durch ein passives Sponsoring gedeckt und schließlich durch eigenes Guthaben. Beim Guthaben wird ggf. zunächst ein vorhandenes Gratisguthaben (das aus Kulanzgründen gewährt wurde) und erst zum Schluss das bezahlte Guthaben herangezogen.

(4) Reichen Rabatt, Sponsorings und Guthaben für die Begleichung des Preises nicht aus, so wird versucht, den Preis für weniger Tage zu begleichen.

(5) Ist es nicht möglich, auch nur einen Tag abzudecken, wird der Container gesperrt. Für eine Entsperrung ist es nun nicht nur erforderlich, irgendwann vor der Löschung neues Guthaben einzuzahlen, sondern dieses muss auch hinreichen, die Zeit seit der Sperrung zu bezahlen. Anderenfalls würde das neue Guthaben lediglich dazu dienen, den Zeitpunkt der Löschung hinauszuschieben, da es nur soweit wie möglich für die vergangene Zeit in Anspruch genommen würde.

(6) Der Kauf von neuem Guthaben setzt voraus, dass Sie die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version der AGB akzeptieren. Diese Akzeptanz wird wirksam zu dem Zeitpunkt, in dem sie auf „Jetzt kaufen“ klicken bzw. tippen und bleibt für den Container-Vertrag auch dann bestehen, wenn der Guthabenkauf danach storniert (wegen nicht erfolgtem Download der Auftragsbestätigung oder Nicht-Einzahlung des bestellten Betrages) oder von Ihnen widerrufen wird.

§ 12 Übertragung von Prepaid-Guthaben und Sponsoring

(1) Die Besitzer*in eines Containers kann Guthaben an andere Container, mit denen sie verbunden ist, über­tra­gen. Sie kann auch regelmäßige Kosten anderer Container ganz oder teilweise übernehmen (Sponsoring).

(2) Beim Sponsoring übernimmt die Sponsor*in Kosten für den gesponsorten Container im eigenen Interesse. Die Sponsor*in legt eine monatliche Grenze fest, für die sie in Anspruch genommen werden kann. Bis zu dieser Grenze zahlt sie für den gesponserten Container. Darüber hi­naus zahlt dessen Besitzer*in. (Rabatte werden noch vorrangig vor dem Sponsoring in Anspruch genommen.)

(3) Wurde der gesponserte Container mangels eigenem Guthaben und auch mangels Guthabens der Sponsor*in gesperrt, so kann bei Eingang neuen Guthabens bei der Sponsor*in dieses auch rückwirkend für den gesponserten Container (bis zum Limit, das anteilig für die betroffenen Tage des jeweiligen Monats berechnet wird) in Anspruch genommen werden, jedoch nur maximal einen Monat (taggenau) zurück.

(4) Die Übertragung von bezahltem Guthaben zwischen verschiedenen Kund*innentypen (Unternehmer*in, Verbraucher*in) oder über Ländergrenzen hinweg muss die unterschiedliche Umsatzbesteuerung von Absender*in und Empfänger*in des Guthabens berücksichtigen. In diesem Fall kann der Dienstleister von der Absender*in ein Entgelt von einem Eurocent vom Nettoguthaben pro Übertragungsvorgang verlangen, das dann vorab vom Guthaben der Absender*in entrichtet wird. Ist die Absender*in eine Verbraucher*in oder Unternehmer*in in Deutschland, wird das zu übertragenden Nettoguthaben auf das entsprechende Bruttoguthaben umgerechnet. Dieses gilt dann als "Übertragungswert". (Bei Unternehmer*innen außerhalb Deutschlands gilt das zu übertragenden Nettoguthaben ohne Aufschlag als Übertragungswert). Der Übertragungswert wird bei der Empfänger*in in entsprechender umgekehrter Rechnung in das zu empfangende Nettoguthaben umgerechnet.

(5) Bei Gratisguthaben sind auch Übertragungen über Ländergrenzen hinweg und zwischen verschiedenen Kund*innentypen ohne umsatzsteuerliche Rechnung und Übertragungsentgelt möglich.

(6) Bei einer Änderung der AGB ist die Guthabenübertragung nur noch eingeschränkt möglich, wenn der empfangende Container einer älteren Version der AGB unterliegt als der abgebende Container. Näheres wird im § 25 („Än­de­rungs­vor­be­halt“) bestimmt.

§ 13 Änderung der Umsatzbesteuerung

(1) Bei einem Wechsel des Kund*innentyps und/oder des Landes muss die unterschiedliche Umsatzbesteuerung berücksichtigt werden. Der Dienstleister kann hierzu analog zu dem Vorgehen in § 12 Ab­satz (4) ein Entgelt von einem Eurocent vom Nettoguthaben verlangen. Sodann wird das Guthaben entsprechend dem bisherigen Kund*innentyp und Land wie in § 12 Ab­satz (4) in einen Übertragungswert umgerechnet und ensprechend dem neuen Kund*innentyp und Land in das neue Nettoguthaben.

(2) Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes für Verbraucher*innen in der EU und Unternehmer*innen in Deutschland wird das Rest(-netto-)guthaben in ein Bruttoguthaben vor der Änderung umgerechnet und dann in das neue Nettoguthaben nach der Änderung. Somit verändert sich das Nettoguthaben entsprechend der Änderung der Umsatzsteuer bei gleichbleibendem Bruttoguthaben.

(3) Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes außerhalb Deutschlands müssen Ge­schäfts­kun­d*in­nen für das am Stichtag noch nicht verbrauchte Bezahlguthaben (in der Konto-Ansicht, Reiter „Abrechnung“ zu finden) auf Grund des Reverse Charging die zusätzliche Umsatzsteuer selbst abrechnen und entrichten. (Bei einer Verringerung des Umsatzsteuersatzes können Sie entsprechend eine Erstattung von ihrem Finanzamt verlangen.) Das gilt auch für Verbraucher*innen außerhalb der EU.

§ 14 Übertragungsrechnungen

(1) In allen Rechnungen nach den § 12 Absatz (4) und § 13 Absätze (1) und (2) wird letztlich kaufmännisch gerundet. Um unnötige Mehrfachrundungen zu vermeiden, wird der "Übertragungswert" dort auf 0,01 Eurocent genau berechnet.

(2) Bei allen in den §§ § 12 und § 13 beschriebenenen Änderungen und Übertragungen, die eine geänderte Umsatzbesteuerung (in Höhe, Abführungsart oder Land) einschließen, werden entsprechende Rechnungen erstellt, die unter dem Reiter "Rechnungen" in der Anzeige-Ansicht des Konto-Objekts abrufbar sind.

§ 15 Verfall von und Verzicht auf Prepaid-Guthaben

(1) Jeder Container muss in jedem Monat mindestens zwei Prozent des Guthabens, das am Monatsersten bestand, umsetzen (Mindestumsatz), um die Bereitstellung der nötigen Ressourcen zu finanzieren.

(2) Als Umsatz gilt dabei zunächst der Verbrauch von eigenem Guthaben oder Guthaben einer Sponsor*in für den eigenen oder für gesponserte Container. Sponsoring geht also doppelt ein: sowohl in den Verbrauch des Sponsors als auch in den Verbrauch des gesponserten Containers.

(3) Reicht dieser Umsatz nicht aus, um den Mindestumsatz abzudecken, so verfällt der Differenzbetrag vom Guthaben und wird als zusätzlicher Umsatz gewertet.

(4) Der Kunde kann aus einer Box-Sitzung heraus die Löschung eines Containers einleiten, wenn

  • kein Bezahlguthaben mehr vorhanden ist oder
  • die Kund*in auf die Rückzahlung des Restguthabens verzichtet oder
  • ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des kostenpflichtigen Container-Vertrags vorliegt.

Wenn die Kund*in auf die Rückzahlung verzichtet, vereinbaren damit beide Seite implizit die Auflösung des kostenpflichtigen Container-Vertrags.
Die außerordenliche Kündigung wird im § 22 („Außerordentliche Kündigung eines kostenpflichtigen Container-Vertrages“) behandelt.
Ein evtuelles Gratisguthaben verfällt bei Löschung des Containers.

(5) Beide Seiten akzeptieren, dass auch ein Verfall von Guthaben wegen Unterschreitung des Mindestumsatzes als erbrachte Leistung zu behandeln ist, nämlich der Bereitstellung von bestellten, dann aber doch nicht abgerufenen Ressourcen als Voraussetzung für die beabsichtigte Nutzung des Containers. Ebenso akzeptieren beide Seiten, dass auch ein Verzicht der Kund*in von Guthaben wegen Löschung des Containers oder Änderung des Dienstleitungsorts oder des Kund*innentyps analog als erbrachte Leistung zu behandeln ist.

§ 16 Einzahlung von Prepaid-Guthaben

(1) Die Kund*in kann nach Eingabe ihrer Rechnungsadresse und des ge­wünsch­ten zu­sätz­li­chen Guthabens ein Prepaid-Guthaben bestellen.

(2) Die Kund*in muss in der Rechnungsadresse wahrheitsgemäß angeben, ob sie Verbraucher*in oder Unternehmer*in ist. Ebenso muss sie wahrheitsgemäß den Dienstleistungsort angeben. (Siehe § 2 („Definitionen“).

(3) Unternehmer*innen außerhalb Deutschlands und Verbraucher*innen außerhalb der Europäischen Union müssen ggf. für die Abführung der Umsatzsteuer selbst sorgen („Reverse Charging“). In diesem Fall und auch, wenn Unternehmer*innen aus Deutschland einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen, muss die Rechnungsadresse eine Identifizierung der Kund*in erlauben. (Diese Angaben sind auch nötig, wenn eine Einzahlung einschließlich der Umsatzsteuer die Kleinbetragsgrenze über­schrei­tet.)

(4) Verbraucher*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union steht ein Widerrufsrecht für Guthaben-Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Absenden der Bestellung zu. Für Rück­er­stat­tun­gen müssen sie eine gültige SEPA-Bankverbindung, d. h. Kontoinhaber*in, IBAN und (soweit nötig) BIC, angeben.

(5) Das Widerrufsrecht kann unter anderem durch „Bearbeiten der Bestellung“ ausgeübt werden, zu der man über die „Bearbeitungs-Ansicht“ des Kontos im Container (über die auch die Bestellung erzeugt wurde) gelangt.

(6) Damit Guthaben bestellt und Bestellungen etc. eingesehen und ggf. auch widerrufen werden können, wird das Konto mitsamt Bestellungen und Rechnungen von einer etwaigen „Sperrung wegen er­schöpf­tem Guthaben“ ausgenommen.

(7) Die Kund*in hat die Möglichkeit, nach Aufgabe der Bestellung diese innerhalb von 24 Stunden zu lö­schen. Sie darf diese Möglichkeit aber nur in Anspruch nehmen, sofern sie noch keine Überweisung getätigt hat. Anderenfalls kann der Zahlungseingang nicht mehr zugeordnet werden und der Kund*in verliert auch den Anspruch auf Rückzahlung.

§ 17 Akzeptanz von Zahlungen und Aktivierung von Prepaid-Guthaben

(1) Einzahlungen werden akzeptiert, wenn sie einer Bestellung zugeordnet werden konnten, seit der Bestellung der Dienstleistungsort nicht geändert wurde und der eingezahlte Betrag dem der Bestellung entspricht.

(2) Sie können auch akzeptiert werden, wenn der Betrag abweicht, aber eine Anpassung der Bestellung möglich ist. Siehe § 18 („Einzahlung abweichend von der Bestellung“).

(3) Für Unternehmer*innen und Verbraucher*innen ohne Widerrufsrecht wird das Guthaben sofort aktiviert, wenn es akzeptiert wurde.

(4) Für Verbraucher*innen mit Widerrufsrecht, wird das Guthaben während der Widerrufsfrist nicht aktiviert, sondern bleibt blockiert, bis die Widerrufsfrist sicher abgelaufen ist (spätestens nach 362 Stunden) oder die Kund*in die vorzeitige Aktivierung verlangt hat.

(5) Verlangt die Kund*in die Aktivierung vorzeitig, so wird bei einem späterem Widerruf die Rückzahlung auf das gesamte aktivierte bezahlte Guthaben (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) beschränkt. Dadurch ist der zwischenzeitliche Verbrauch durch Freischaltung des Containers oder durch Übertragung an andere Container von Rückzahlung ausgenommen (außer er kompensiert diesen Verbrauch z. B. durch Über­tra­gung von anderen Containern).

§ 18 Einzahlung abweichend von der Bestellung

(1) Zahlt die Kund*in überhaupt keinen Betrag innerhalb von vier Wochen ein, so wird die Bestellung storniert. Es wird in diesem Fall keine Rechnung gestellt.

(2) Zahlt die Kund*in einen Betrag ein, der von der Bestellung abweicht, so kann der Dienstleister zur Ver­ein­fa­chung die Bestellung entsprechend anpassen, unter folgenden Voraussetzungen:

  • der Betrag entspricht einem zu erwerbenden Nettoguthaben von mindestens acht Euro, und
  • der Betrag übersteigt den ursprünglich bestellten Bruttobetrag um nicht mehr als 20 %, und
  • die Rechnungsadresse ist ausreichend für die Rechnung. (Das ist relevant, wenn der Betrag der Bestellung unter die Regelung der Kleinbetragsrechnung fällt, die Einzahlung jedoch den Grenzbetrag für diese Regelung überschreitet.)

(3) Sind die Bedingungen für eine Anpassung nicht erfüllt oder sieht der Dienstleister aus anderen Grün­den von der Anpassung ab, so wird der eingezahlte Betrag zurückgewiesen (siehe § 20 („Rückzahlungen“).

(4) Hat die Kund*in einen zu hohen Betrag eingezahlt, und ist sie mit der Anpassung nach dem vorstehenden Punkt nicht einverstanden, so kann sie als Verbraucher*in mit Wohnsitz innerhalb EU oder dem EWR ihr Widerrufsrecht nutzen, um die Rückzahlung zu erreichen. Andere Kund*innen bitten wir um Ver­ständ­nis, dass die Anpassung verpflichtend ist, da in den allermeisten Fällen der Aufwand für eine Rück­zah­lung unverhältnismäßig gegenüber der Anpassung der Bestellsumme um max. 20 % ist. In begründeten Ausnahmefällen kann sich die Kund*in jedoch über das Kontakt-Formular an den Support wenden.

(5) Hat die Kund*in dagegen einen zu geringen Betrag eingezahlt, kann sie durch eine weitere Einzahlung in der Höhe des Restbetrags den Fehler korrigieren, sofern der Restbetrag spätestens vier Wochen seit der Bestellung beim Dienstleister eingeht.

§ 19 Stornierte Einzahlungen

(1) Werden bei einer Einzahlung von der Kund*in falsche Angaben (z. B. völlig falscher Empfänger) gemacht, kann die Bank diese stornieren und an die Kund*in zurückgeben. Problematisch ist dieser Vorgang, wenn zuvor bereits vom Dienstleister der Betrag rücküberwiesen wurde oder für die Freischaltung des Containers in Anspruch genommen wurde.

(2) In einem solchen Fall kann wegen der Doppel-Rückzahlung bzw. Rückzahlung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ein negativer Einzahlungswert und damit ein negatives Guthaben entstehen.

(3) Um einen möglichen Missbrauch (gezielt falsche Angaben bei Überweisungen) aus­zu­schlie­ßen, wird generell bei negativem Container-Guthaben der Datenzugriff gesperrt, selbst wenn eine Freischaltung erfolgt ist. Der Zugriff auf das Container-Konto bleibt aber frei. Sobald das Guthaben, z. B. durch eine weitere Über­wei­sung, wieder ausgeglichen ist, ist der Zugriff auf den Container wieder möglich.

(4) Der Dienstleister muss für die Tage des wegen negativem Guthaben gesperrten Containers keinen Ersatz leisten, auch wenn für die Freischaltung zuvor Guthaben verbraucht wurde. Eine Ausnahme wä­re, wenn die Ursache für das Problem beim Dienstleister lag.

(5) Die oben genannten Regeln werden voraussichtlich einen gezielten Missbrauch ausschließen. Kund*innen sollten bitte nicht zögern, sich an den Support zu wenden, falls es zu Problemen mit stornierten Einzahlungen, negativer Einzahlungssumme oder gar einem negativem Kontostand kommen sollte.

§ 20 Rückzahlungen

(1) Rückzahlungen erfolgen, wenn Bestellungen fristgerecht widerrufen wurden, Einzahlungen, die von der Bestellung abweichen, nicht akzeptiert werden konnten oder das Land der Rechnungsadresse zwischenzeitlich geändert wurde.

(2) In der Regel setzt die Rückzahlung eine gültige SEPA-Bankverbindung voraus, die von der Kunden unverzüglich über die Bearbeitungsansicht der Bestellung mitgeteilt werden muss, will sie nicht auf die Rückzahlung verzichten. (Eine Rück­zah­lung über eine Nicht-SEPA-Bankverbindung ist in Aus­nah­me­fäl­len nach Abzug der Überweisungskosten und bei einer angemessenen Entschädigung für den Zeitaufwand möglich. Diesbezügliche Anfragen werden über das Kontakt-Formular vom Support entgegengenommen.)

§ 21 Gratisguthaben und Rabatte

(1) Vergibt der Dienstleister im Rahmen der Kulanz Gratisguthaben, so gelten dafür folgende Regeln:

  • Es wird vor dem bezahlten Guthaben aufgebraucht.
  • Es wird bei der Mindestumsatzpflicht von zwei Prozent pro Monat mit einbezogen.
  • Es gibt dafür bei Aufgabe des Dienstes oder Löschung des Containers keinen Erstattungsanspruch.
  • Es verfällt dagegen nicht beim Wechsel von Dienstleistungsort (Land in der Rechnungsadresse) oder Kundtyp.

(2) Bei Registrierung einer Box bzw. Anlage eines Gruppen-Containers wird für die Freischaltung des Containers ein Rabatt über drei Monate gewährt. Die Höhe des Rabatts entspricht dem Preis für die Nutzung eines Containers in der kleinsten Größe, d. h. ohne Aufstockung der Größe ist der Container drei Monate lang kostenlos. Während dieser Zeit kann der Rabatt nicht widerrufen werden.

Für andere Zwecke (insbesondere für eigene Mitarbeiter*innen und als Gegenleistung für Beta-Testing) kann der Dienstleister höhere oder längere Rabatte gewähren, die jedoch vom Dienstleister widerrufen werden können, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bereits verrechnete Perioden (in der Regel jeweils bis zum Ende des laufenden Monats) werden von einem Widerruf nicht tangiert.

§ 22 Außerordentliche Kündigung eines kostenpflichtigen Container-Vertrages

(1) Kündigt die Kund*in den Container-Vertrag aus wichtigem Grund, so empfehlen wir ihr, dies über das Menü "Einstellungen" vorzunehmen. In den Untermenüs "Box" bzw. "Gruppe" findet sie dann die Punkte "Box löschen" bzw. "Gruppe löschen." Bei einem rückzahlbaren Restguthaben wird dann ein Online-Formular angeboten. Nach Ausfüllen desselben kann dann ein ausdruckbares Dokument für die Kündigung heruntergeladen werden. Über die Schaltfläche "Ich habe den Brief heruntergeladen und werde ihn ausdrucken, unterzeichnen und absenden" kann der Kunde uns die Daten für die Rückzahlung bereits übermitteln, um Fehler bei der manuellen Erfassung zu vermeiden. Allerdings muss diese Schaltfläche innerhalb einer Stunde nach Herunterladen des Formulars geklickt/getippt werden, da sonst der Vorgang abgebrochen wird. Die Übermittlung der Daten ersetzt auch nicht das Versenden des unterschriebenen Briefes.

(2) Die ausgedruckte und unterschriebene Kündigung ist dann zusammen mit Belegen zur Glaubhaftmachung des wichtigen Grundes innerhalb von 14 Tagen an die matiq UG (haftungsbeschränkt), Herzogstandweg 21, D-82431 Kochel am See, einzusenden. Wird diese Frist versäumt, so verfällt die Rückzahlungspflicht für das restliche Bezahlguthaben.

(3) Der Container bleibt ohne Zutun der Kund*in mindestens 28 Tage nach der Bestätigung nach Abs. (1) (Übermittlung der Rückzahlungsdaten) noch bestehen, damit die Kund*in den Eingang der Anforderung nachverfolgen kann. Während dieser Zeit ist nur noch der Zugriff auf das Konto-Objekt möglich. Nach spätestens 30 Tagen seit der Bestätigung (Übermittlung der Rückzahlungsdaten) wird der Container endgültig gelöscht, wenn die Kündigung rechtmäßig erfolgte und der Brief rechtzeitig beim Dienstleister eingegangen ist.

(4) Die Kund*in kann die außerordentliche Kündigung auch formlos an die matiq UG (haftungsbeschränkt) senden, muss in diesem Fall jedoch zusätzlich zur Glaubhaftmachung des wichtigen Grundes und der Bankverbindung

  • den Container eindeutig identifizieren,
  • ihre eigene Identität bekanntgeben und belegen und
  • ihre Eigentümerschaft an dem Container beweisen.

§ 23 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche gegen den Dienstleister richten sich nach den gesetzlichen Regeln.

§ 24 Haftung

(1) Die Ansprüche der Kund*in auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters oder einer vorsätzlichen oder fahr­läs­si­gen Pflichtverletzung einer gesetzlichen Vertreter*in oder Er­fül­lungs­ge­hil­f*in des Dienstleisters beruhen, haftet der Dienstleister unbeschränkt.

(3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Dienstleister unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter*innen und leitenden Angestellten. Der Dienstleister haftet für das Verschulden sonstiger Er­fül­lungs­ge­hil­fen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Absatz (4).

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt in der Höhe auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 25 Änderungsvorbehalt

(1) Diese AGB können vom Dienstleister geändert werden, um

  • sie lesbarer und leichter verständlich zu gestalten,
  • missverständliche Formulierungen zu ersetzen und
  • sie neuen Erfordernissen anzupassen.

(2) Ist durch die Änderung keine Einschränkung der bisherigen Leistung oder der Rechte gegeben, so gilt die Zustimmung der Kund*in als erteilt, wenn diese nicht innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme der Änderung widersprochen hat. In anderen Fällen ist jedoch eine explizite Zustimmung der Kund*in erforderlich. Stimmt die Kund*in zu, indem sie nicht widerspricht oder explizit zustimmt, gelten die AGB in der geänderten Fassung als vereinbart.

(3) Eine Verweigerung der Zustimmung liegt bei explizitem Widerspruch vor oder – falls eine explizite Zustimmung erforderlich ist – wenn die Zustimmung nicht innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme von der Änderung erfolgt. Für den Widerspruch (oder die Zustimmung) wird nach dem Anmelden in der Box (bei Gruppen-Containern: einer administrierenden Box) dafür ein entsprechendes Online-Formular angezeigt.

(4) Der explizite Widerspruch kann auch schriftlich durch Schreiben an die matiq UG (haftungsbeschränkt), Herzogstandweg 21, D-82431 Kochel am See, erfolgen. Dabei sind der Container-Typ (Box oder Gruppen-Container) und Container-Name eindeutig zu bezeichnen. Die Absender*in muss sich in diesem Fall zu erkennen geben und Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon) mitteilen. Das Schreiben ist zu unterzeichnen.

(5) Wird die Zustimmung verweigert, läuft der Vertrag über den Container mit der bisherigen AGB-​Ver­sion weiter, aber der Dienstleister braucht nicht mehr Aktionen zulassen, die eine Verlängerung dieses Vertrags bewirken. Das sind insbesondere:

  • Guthabeneinzahlungen,
  • Wahl eines kleineren Speicherkontingents für den Container,
  • einmalige oder regelmäßige Übertragungen von Guthaben auf diesen Container, soweit für den abgebenden Container die fraglichen oder neuere AGB akzeptiert wurden.

(6) Die Inkenntnissetzung des Kunden von AGB-Änderungen erfolgt über:

  • Eine Mitteilung die nach der Anmeldung angezeigt wird, verbunden mit einer E-Mail die allgemein auf die AGB-Änderung hinweist und zur Anmeldung in der Box (aus Sicherheitsgründen ohne Angabe einer URL) auffordert. Mit der Absendung dieser E-Mail gilt die Kund*in als von der Änderung in Kenntnis gesetzt.
  • Eine Mitteilungs-Seite nach der Anmeldung ohne E-Mail, wenn die Kund*in keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung der Kund*in, sich regelmäßig in der Box (bzw. bei einem Gruppen-Container in der administrierenden Box) anzumelden, um derartige Mitteilungen zu erhalten. Hat sie sich drei Monate nicht angemeldet, so gelten die Regeln für den Kund*in, als ob sie zu diesem Zeitpunkt (Ablauf der Drei-Monats-Frist) von der Än­de­rung in Kenntnis gesetzt wurde.
    Meldet sich eine Kund*in, die vorher über die AGB-Änderung noch nicht informiert werden konnte, in ihrer Box an, kann der Dienstleister darauf bestehen, dass die Kund*in zumindest den Erhalt der Information über die Mitteilungseite bestätigt, ehe sie andere Funktionen nutzen kann. Gibt der Kunde diese Be­stä­ti­gung, so gilt sie als von der Änderung der AGB in Kenntnis gesetzt.

(7) Auch wenn die Entscheidungsfrist über Zustimmung oder Widerspruch für eine Kund*in noch nicht abgelaufen ist, sind Guthabenübertragungen an deren Container nur möglich, wenn in den sechs Wochen zuvor zu irgend einem Zeitpunkt mindestens eine der folgenden Bedingungen zutraf:

  • Der empfangende Container bestand noch gar nicht.
  • Der empfangende Container bestand und unterlag den zu diesem Zeitpunkt aktuellen AGB.
  • Der abgebende Container und der annehmende Container bestanden beide und die für den abgebende Container geltende AGB-Version war nicht jünger als die des annehmenden Containers.

(8) Dieser Änderungsvorbehalt betrifft nur die Nutzungsverträge über Boxen und Gruppen-Container. Tickets (siehe § 9 („Verlust des Container-Zugangs“), die ebenfalls diesen AGB unterliegen, unterliegen in der Regel der AGB-Version, die zum Zeitpunkt der Ticket-Erstellung aktuell war, für die gesamte Laufzeit. Einzige Ausnahme ist die explizite Zustimmung des Kunden zu einer Änderung der AGB bezogen auf das Ticket.

(9) Die in diesem Paragrafen genannten Fristen gelten stundengenau in der Weltzeit (UTC).
D. h. vier Wochen sind exakt zu Beginn der nächsten vollen Stunde nach Ablauf von 28 mal 24 Stunden vorbei. Die Drei-Monats-Frist endet im drittnächsten Monat am selben Monatstag (wenn nicht vorhanden: am Monatsletzten) zur gleichen Uhrzeit, aber aufgerundet auf die nächste volle Stunde und ohne Berücksichtung der Umstellung zwischen Sommer- und Winterzeit. (Auch die dabei eingehende Datumsberechnung richtet sich nach der Weltzeit.) Und die Sechs-Wochen-Frist nach Absatz (7) kann bis zu einer Stunde längern dauern als bei einer sekundengenauen Rechnung.
Erfolgt die Information über die AGB-Änderung per E-Mail läuft die Entscheidungsfrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt des Absendens der E-Mail.
Die Rundung der Fristgrenzen auf die volle Stunde erfolgt jeweils zum Vorteil der Kund*in.

§ 26 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt bei Verbraucher*innen nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucher*in ihren ge­wöhn­li­chen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Dienstleisters, sofern die Kund*in Kaufmann oder Kauffrau oder eine*r solchen gleichgestellt ist oder falls sie ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Ausland hat.

(3) Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.

Anlage

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.


An die Firma
matiq UG (haftungsbeschränkt)
Herzogstandweg 21
D-82431 Kochel am See
E-Mail: info.1@matiq.com


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):



........................................................................................................................


........................................................................................................................
(Bezeichnung der Waren/Dienstleistungen, ggf. Bestellnummer und Preis)


Bestellt (*)/erhalten am (*): ............................................................ (Datum)


Name des Verbrauchers / der Verbraucherin:


........................................................................................................................


Anschrift des Verbrauchers / der Verbraucherin:


........................................................................................................................


........................................................................................................................


........................................................................................................................


Unterschrift des Verbraucher / der Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier):



........................................................................................................................



Datum: ............................................................

_________
(*) Unzutreffendes streichen.