Martins key.matiq-Blog

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Micropayment

Geschrieben: 07.05.2018
Letzte Überarbeitung: 22.04.2021
Stichwörter: Finanzierung

Eine key.matiq-Box kostet etwas, aber nicht viel. So wie eine Semmel. Aber man kann sie nicht in bar bezahlen. Was also tun, damit der Aufwand für die Überweisung nicht größer ist als die eigentlichen Kosten?

Wie kann die Kostentransparenz gewährleistet werden? Wie die Flexibilität der Nutzung (Vergrößerung, Verkleinerung der Box, Wechsel zwischen privater und geschäftlicher Nutzung)? Wie können unsere Kund*innen sicher sein, nicht in eine Abofalle zu tappen?

Und wie löst key.matiq all diese Probleme, ohne dem Finanzamt einen Vorwand zu liefern, Kund*innendaten anzufordern, die gerade bei einer Geheimnisverwaltung auch vor möglicher staatlicher Schnüffelei geschützt werden müssen?

Wie wichtig solche Fragen sind, zeigt nicht zuletzt der Face­book-​Cam­bridge-​Ana­ly­ti­ca-​Skan­dal. Letztlich geht es um die Frage, wie sich ein Dienst sauber finanzieren kann, ohne die Nutzer*innen unkompliziert und mit möglichst wenig zusätzlichen Verwaltungskosten zu belasten. Während bei Suchmaschinen und Zeitungen Werbung das Mittel der Wahl sein kann, ist dies bei sozialen Medien schon sehr problematisch und bei einer Geheimnisverwaltung nahezu ausgeschlossen. Wer wollte schon seine Geheimnisse einem Dienst anvertrauen, der diese nach Stichworten durchsucht, um dem Kund*innen optimal Werbung präsentieren zu können?

Also kommen wir um eine direkte Finanzierung des Dienstes durch die Nutzer*innen nicht herum. Wir sollten es dann aber richtig machen.

Einfach nach außen, komplex nur im Innern

Keine Angst! Die Normalanwender*in braucht das das komplizierte Thema, wie key.matiq Micropayments behandelt, und warum es dies so und nicht anders tut, nicht groß zu kümmern. Er wird ohne viel Umstand mit Assistenten und Ansichten durch Zahlungsvorgänge und verwandte Themen geführt.

Doch denjenigen, die wissen wollen, warum wir es so und nicht anders machen, und wieso das Vorteile für die Kund*innen bringt, will ich nichts vorenthalten.

Prepaid oder Abo?

Andere Online-Passwortmanager bieten Abonnements an, z. B. für Unternehmen, die Familie oder auch für Einzel-Personen. Aber solche Abo-Modelle sind meist nicht sehr flexibel:

  • Man kann nicht einfach wechseln zwischen privater Nutzung und geschäftlicher. Und die Kombination von beidem ist kaum vorgesehen.
  • Eine Zahlung im Nachhinein erfordert auch ein Mahnungswesen, das die Kosten, die letztlich auf die Kund*innen umzulegen sind, in die Höhe treibt. Selbst wenn es gelingt, die Hauptkosten dafür nur den säumigen Kund*innen aufzubürden, so sind dann doch anonyme Boxen unmöglich. Aber gerade bei einer Geheimnisverwaltung macht es viel Sinn, wenn der Dienst möglichst wenig über seine Nutzer*innen weiß.

Wir haben uns deshalb dafür entschieden, für key.matiq ein Prepaid-Guthaben einzahlen zu lassen, das dann flexibel genutzt werden kann. Die Einzahlung umfasst auch die Umsatzsteuer, die wir voraussichtlich werden abführen müssen.

"Voraussichtlich". In diesem Wort steckt der Großteil der Komplexität. Denn die abzuführende Umsatzsteuer wird letztlich erst bei Ausführung der Leistung berechnet. Zwischen Vorauszahlung und Ausführung kann aber (vom jeweiligen Staat) der Umsatzsteuersatz oder auch das Land (durch Umzug der Kund*in) geändert worden sein. Das Land, in dem die Umsatzsteuer abzuführen ist, ist immer der sogenannte Dienstleistungsort, das ist das Land der Kund*in, also in dem der Hauptwohnsitz der Verbraucher*in bzw. der Sitz des Unternehmens liegt.

Aber zunächst noch einige andere Aspekte, die wichtig sind für den fairen Umgang mit unseren Kund*innen:

Keine Abofalle!

Da die benötigte Größe einer Box variieren kann (je nach Zahl und Größe der gespeicherten Geheimnisse), muss für den Guthabenverbrauch Monat für Monat eine Abrechnung erfolgen.

Jetzt haben wir bereits ein rechtliches Problem zu lösen: Wir mögen keine Abo-​Fal­len und wollen sie natürlich auch unseren Kund*innen nicht zumuten. Deshalb haben wir das rechtliche Konstrukt des "befristeten Vertrages", der der Zeit für den Verbrauch des eingezahlten Guthabens entspricht. Mit jeder Änderung der Box-Größe ändert sich diese Zeit wegen dem geänderten Monatspreis für die Box und stellt damit eine Vertragsänderung dar.

Entsprechendes gilt, wenn Guthaben an andere Boxen oder Gruppencontainer übertragen wird, oder ein Sponsoring eingerichtet wird. Auch hier ändert sich jedesmal die Zeit, für die das Guthaben noch reichen wird. Also der Zeitpunkt für die Befristung wird einvernehmlich verschoben.

Diese Regel lässt sich in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen packen, dort auch einigermaßen leicht erklären. Und die eigentliche Handhabung bleibt ohne viel Bürokratie einfach.

Bankgebühren

Eine Box kostet im geringsten Fall ("Mini" für Unternehmer*innen im europäischem Ausland) 20 Eurocent pro Monat. Eine Internet-Überweisung kostet bei unserer Bank 10 Cent sowohl beim Zahlungsausgang als auch beim Zahlungseingang. D. h. bei einem monatlichen Dauerauftrag würden wir nur die Hälfte behalten und die Kund*in müsste das Anderthalbfache zahlen.

Der erste Ansatz ist natürlich, die Zahlungen für einen längeren Zeitraum zu tätigen. Die Mindestzahlung beträgt bei uns acht Euro (netto), da liegen die reinen Überweisungskosten noch bei je gut einem Prozent auf beiden Seiten.

Zeitaufwand

Der größere Aufwand liegt bei Beträgen dieser Größenordnung in dem Ausfüllen des Überweisungsformulars. Das dauert meist Minuten. In Deutschland liegt der Mindestlohn 2018 bei knapp 15 Cent pro Minute. Da müsste man schon pfeilschnell sein, wenn die Arbeitszeit für das Online-Banking nicht die Bankgebühren überbieten soll. Bei Unternehmen kommt noch der Buchungsaufwand dazu.

key.matiq entfaltet seine volle Funktionalität erst in der Teamarbeit, also im Austausch von Geheimnissen zwischen Kolleg*innen oder Verwandten und Freund*innen. Was liegt also näher, als Guthaben nur einmal in der Familie oder im Unternehmen einzuzahlen, aber für mehrere Boxen (und dafür den dann oft sinnvoll hinzugebuchten Gruppen-Container) zu verwenden, indem eingezahltes Guthaben über die ohnehin eingerichteten Verbindungen verteilt wird?

Wir haben deshalb die Guthabenübertragung und das "Sponsoring" eingeführt. Das Sponsoring bedeutet, dass ein Container monatlich für einen anderen Container Kosten insgesamt oder teilweise übernimmt. So kann z. B. in einer Familie ein Mitglied für die Boxen aller anderen aufkommen. Oder eine Unternehmer*in bezahlt über einen Gruppen-Container alle Boxen der Mitarbeiter*innen.

Geschäftliches Sponsoring privater Boxen

Bei Mitarbeiter*innen eines Unternehmens kann es Sinn machen, dass diese auch geschäftliche Geheimnisse in einer privaten Box halten. Das vereinfacht die Handhabung, so wie es einfacher ist, Schlüssel für den Betrieb an den privaten Schlüsselbund zu hängen. Damit wird wiederum Zeit gespart.

In diesem Fall kann die Unternehmer*in das Sponsoring für die privaten Boxen auf den Betrag begrenzen, der für rein betriebliche Boxen aufgewendet werden müsste.

Problematisch ist jedoch das zeitliche Ende des Sponsorings, das die Unternehmer*in natürlich jederzeit bestimmen kann. Dann reicht möglicherweise das eigene Guthaben der Mitarbeiter*in nicht aus, um den Zugriff auf die Box ohne zeitweilige Sperrung aufrecht zu erhalten.

Fair ist, wenn die Unternehmer*in eine Übergangsfrist (von z. B. drei Monaten) in jedem Fall zusichert. Das geschieht am einfachsten und für die Mitarbeiter*in am sichersten, indem die Unternehmer*in einmalig das dreifache Monatslimit für das Sponsoring der Mitarbeiter*in an Guthaben überträgt. Sorgt die Mitarbeiter*in für die Finanzierung des privaten Anteils anderweitig, würde das übertragene Guthaben erst bei Wegfall des geschäftlichen Sponsorings angegriffen und der Box-Inhaber*in bliebe genügend Zeit, die Box zu verkleinern oder Guthaben hinzuzubuchen, auf jeden Fall aber den Zugriff auf ihre privaten Geheimnisse zu erhalten.

Umsatzsteuer

Das Problem bei Guthabenübertragungen ist aber: Dieser Betrag wird in der Regel nicht sofort aufgebraucht, sondern bleibt erst einmal stehen. Es wäre unverhältnismäßig, für so kleine Beträge im Detail zu speichern, dass sie entsprechend der Umsatzsteuerregeln der Geber*in zu versteuern sind. (Es könnte sonst viele verschiedene Guthabenkonten je Box geben, die schon aufzulisten eine erhebliche Komplexität mit sich bringen würden.)

Umsatzsteuer wird unterschiedlich behandelt für Unternehmer*innen und Verbraucher*innen und auch für Kund*innen aus verschiedenen Ländern: Unternehmer*innen aus dem Ausland (von Deutschland aus gesehen) müssen die Umsatzsteuer selbst abführen. Deutsche Unternehmer*innen zahlen sie an den Dienstleister, bekommen sie aber erstattet. Für europäische Verbraucher*innen wird die Steuer von der matiq UG an die Finanzverwaltung des jeweiligen Landes abgeführt. Bei Nicht-EU-Staaten ist die Behandlung gesondert zu prüfen.

Also kann ein Netto-Guthaben nicht ohne Weiteres an eine private Box einer Mitarbeiter*in übergeben werden. (Beim monatlichen Sponsoring ist es etwas anderes, da hier der Betrag sofort verwendet wird und eindeutig dem betrieblichen Zweck der Geber*in und damit auch seinem Umsatzsteuerrecht zugeordnet werden kann.) Was ist also zu tun?

key.matiq rechnet bei einer Guthabenübertragung, das (Netto-)Guthaben in ein Brutto-Guthaben um, behandelt es buchungstechnisch wie eine Rückzahlung, die sogleich für eine Einzahlung in die Empfänger*innen-Box verwendet wird. Also wird das übertragene Brutto-Guthaben in ein Netto-Guthaben der Empfänger*in umgerechnet.

Die Unternehmer*in, die fairerweise ihren Mitarbeiter*innen zur Sicherheit etwas Guthaben überträgt, verliert dabei den Erstattungsanspruch für die Umsatzsteuer. Aber das ist in aller Regel ein vernachlässigbarer Betrag, der ihr das Betriebsklima wert sein sollte.

Änderung des Umsatzsteuersatzes

Dieses Problem lässt sich nun analog zur Guthabenübertragung behandeln. Das Bezahlguthaben der betroffenen Boxen und Gruppencontainer wird unmittelbar vor der Erhöhung in ein Bruttoguthaben umgerechnet, das dann in ein neues Guthaben nach der Erhöhung umgewandelt wird. Bei Erhöhung des Satzes sinkt also das Nettoguthaben entsprechend, bei Verminderung steigt es.

Wechsel des Kund*innentyps

Entschließt sich eine Verbraucher*in, fortan als Selbstständige*r tätig zu werden und übernimmt die private key.matiq-Box ins Geschäft, oder eine Freiberufler*in gibt irgendwann ihre Selbstständigkeit auf, möchte aber die key.matiq-Box privat behalten, so wechseln beide Male die Regeln für die Umsatzbesteuerung. Im einfachsten Fall (innerhalb Deutschlands) benötigt sie zumindest eine Rechnung über das Guthaben zum Zeitpunkt des Wechsels, damit die Umsatzsteuer dafür als Vorabzug geltend bzw. rückgängig gemacht werden kann.

Auch hier rechnet key.matiq das Restguthaben in ein Brutto-Guthaben um und überführt dieses zu neuen Bedingungen wieder in ein Netto-Guthaben (mit entsprechender Rechnungsstellung für die Korrektur).

Rundungen

Beim Guthabenübertrag zwischen verschiedenen Umsatzsteuerregelungen kann es zu Rundungen kommen. Theoretisch wäre es bei einer Ringübertragung möglich, darüber zu Gewinnen der Container-Inhaber*innen auf Kosten der matiq UG zu kommen. Praktisch könnte mit einem Bot eine Vielzahl solcher Ringübertragungen ausgeführt werden, so dass diese Beträge auch eine relevante Höhe annehmen könnten. Würde wirklich jemand so etwas machen? Der Bauch bedeutet mir, dass so eine Annahme wohl an Paranoia grenzt. Andererseits gab es schon viele verrückte Ideen ... Immerhin basierte der Cum-Ex-Steuerbetrug auf einer ähnlichen Idee.

Um solchen Unsinn von vorneherein auszuschließen, sorgen wir dafür, dass eine Guthabenübertragung, die zwischen Ländern oder verschiedenen Kund*innentypen (Unternehmer*in/Verbraucher*in) geht, nie einen Gewinn abwerfen kann, sondern in der Regel etwas kostet. Als Preis legen wir einen Cent vom Netto-Guthaben des Gebers fest, womit der Transfer immer noch weit günstiger als eine Überweisung zwischen Banken ist.

Warum nicht gleich mit Bruttoguthaben rechnen?

Die Umrechnerei von Nettoguthaben in Bruttoguthaben könnte man sich sparen, wenn die Einzahlbeträge erst beim Verbrauch in Umsatzsteuer und Net­to-​Ver­brauch gesplittet würden.

Allerdings sind die Transfers von Guthaben in eine unterschiedliche Umsatzbesteuerung sehr selten. Man würde also für die Vereinfachung seltener Fälle die Abrechnung der Standardfälle verkomplizieren.

Es ist eben viel einfacher für die Kund*innen, zu überblicken, dass eine Minibox 20 Cent netto kostet und acht Euro also 40 Monate reichen, als mit Bruttobeträgen (die in jedem Land anders sind) zu rechnen.

Und für Unternehmer*innen, die Vorsteuerabzüge geltend machen wollen (oder im EU-​Aus­land auch noch eine Einfuhrsteuer anmelden müssen), ist es viel einfacher, bei den Einzahlungen Rechnungen und dann nur noch selten bei Guthabentransfers oder Änderung des Umsatzsteuersatzes Korrekturrechnungen zu bekommen, als jeden Monat für die Einzelabrechnung.

Warum überhaupt unterschiedliche Bruttopreise für unterschiedliche Länder?

Für Unternehmer*innen und für Verbraucher*innen gibt es ohnehin eine unterschiedliche Behandlung: Unternehmer*innen rechnen mit dem Nettopreis, Verbraucher*innen mit dem Bruttopreis. Also einen völlig einheitlichen Preis kann es kaum geben.

Intern kalkulieren wir selbst mit dem Nettopreis. Denn diese Umsätze sind es, von denen wir unsere Ausgaben bezahlen müssen. Wir kalkulieren knapp und so weit es geht ohne unnötige Risiken und können so die Preise für unsere Kund*innen niedrig halten.

Wollten wir gleiche Bruttopreise für Verbraucher*innen in der EU einführen, so müssten wir entweder die (Netto-)Preise für Unternehmer*innen unterschiedlich gestalten oder von den Verbraucher*innenpreisen abkoppeln.

Wir gewännen also nicht viel an Vereinfachung, würden aber wohl durch dieses "über einen Kamm scheren" eher zu durchschnittlich höheren Preisen kommen. Denn: Wir müssten bei knapper, aber seriöser Kalkulation in jedem Land ein bisschen mehr netto verlangen, als die anteiligen Unkosten ausmachen. Das untere Limit für die Preise würde sich also an dem Land orientieren, dass den höchsten Umsatzsteuersatz hat.

Das würde aber kaum den Interessen unserer Kund*innen entsprechen.

Fazit

Wir haben so eine Reihe von unangreifbaren Regelungen getroffen, die maximale Flexibiltät und minimale Kosten für unsere Kund*innen bewirken.

Man sieht auch: Micropayment ist im Detail doch komplexer als gewöhnlich auf den ersten Blick vermutet. Insbesondere die Vielzahl an unterschiedlichen Steuerregelungen macht die Sache schwierig. Aber bei key.matiq ist es (zumindest für den Kund*innen) immer noch einfacher, als bei vielen anderen.

Siehe auch Wikipedia*.

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